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Skandalöse Plünderung öffentlichen Eigentums

Sehr geehrter Herr Hubertus Heil,

ich habe Ihren Brief an Christoph Bautz von campact gelesen. Ich bin weiterhin der Meinung, daß der Börsengang der Bahn eine skandalöse Plünderung öffentlichen Eigentums ist.

Die Bahn AG ist auf Grund der geringen Gewinne überhaupt nicht kapitalmarktfähig. Sie stellt ihre finanziellen Ergebnisse falsch dar und kann kein einziges Kriterium für einen Börsengang auch nur annähernd erfüllen. Mit niedrigen Kapitalrenditen wie im Bahnbetrieb kann man - keinen Börsengang durchführen. Das zieht wie ein Magnet statt der erhofften Investoren nur Plünderer an. Die drei zentralen Geschäftsfelder der Bahn Fern- und Güterverkehr sowie das Netz schreiben rote Zahlen. Gewinne erzielt die Bahn nur dort, wo es hohe staatliche Zuschüsse gibt: im Regionalverkehr oder in zugekauften Unternehmen. Ich fordere die persönliche Haftung des derzeitigen Bahnvorstands und Bahn-Aufsichtsrats für die Folgen der falschen Angaben über die Unternehmensentwicklung der DB AG.

Das EuGH hat in seinem Urteil zum Volkswagengesetz bereits die Ausgabe von stimmrechtslosen Aktien, die nur unter Einwilligung des Konzerns verkauft werden dürfen, untersagt. Auch das Verbot einer Kapitalaufstockung kann durch eine andere Regierung sofort abgeschafft werden.

Die Bahn sollte zuerst die Transportunternehmen verkaufen, die überhaupt nichts mit dem Bahnbetrieb zu tun haben (Schenker/Stinnes/Bax). Aus diesen Einnahmen sollte die Bahn AG ihre Zukunftsinvestitionen finanzieren. Verkaufen Sie diese Bahn-fremden Unternehmensteile. Es besteht sonst die Gefahr, dass in andere Logistikmärkte mit höherer Rendite vorrangig investiert wird.

Außerdem wird die Bahn alle unrentablen Nebenstrecken stillzulegen versuchen und sich auf den Fernverkehr ausrichten, die aber dem System Bahn die Kunden zuführen. Damit würde die Bahn weiter in Schwierigkeiten geraten. Ein börsennotiertes Bahnbetriebsunternehmen wird ohne Skrupel alles abschaffen, was der Rendite im Weg steht. Alles andere ist unmöglich. Das kann man nicht durch Verträge ausschließen. Zur Finanzierung der erwarteten Renditen werden die Preise weiter erhöht werden, die Lohnkosten werden gedrückt und noch mehr Arbeitsplätze vernichtet werden,

  • a)Die Trennung von Netz und Betrieb führt zu einer extremen Planungsunsicherheit beim Netzbetreiber, da dieser wegen der hohen Investitionskosten über viele Jahrzehnte fest planen muss, dies aber wegen der kurzfristigen Orientierung am Wettbewerb nicht mehr kann. Aus diesem Grund scheiterte auch schon die Privatisierung der Bahn in Großbritannien. Der Wettbewerb in GB hat zu mehr Schnittstellen mit Wartezeiten und nicht zu besserem Bahnverkehr für die Kunden geführt. Der staatliche Netzbetreiber kann nicht langfristig auf die tatsächliche Nutzung durch den Bahnbetrieb vertrauen.
  • b)Werden Netz und Betrieb andererseits nicht getrennt, wird die Bahn AG wird als Netzmonopolist und größter Nutzer der Schienenwege das ihr übertragene Netz hemmungslos zur Abwehr von Konkurrenten einsetzen und gleichzeitig die Steuerzahler schröpfen, die das Netz weiter bezahlen müssen.

––> Der beste Weg bleibt, die Bahn staatlich und zusammen mit dem Netz zu betreiben. Ein gutes Beispiel für eine gelungene Verkehrspolitik ist das Bahnsystem der Schweiz. Dort ist nicht nur die Bahn im Eigentum vom Bund und den Kantonen. In der Schweiz wurde auch auf Grund von Volksabstimmungen immer wieder in das Bahnsystem investiert. So gelang der Ausbau des Bahnnetzes mit einer hohen Auslastung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Brehme, Osnabrück

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