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Enteignung der Öffentlichkeit

Sehr geehrter Herr Heil,

nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist das Eigentum zu schützen. Der Schutz bezieht sich nicht nur auf das private, sondern auch auf das öffentliche Eigentum. Privatisierung ist immer eine Enteignung der Öffentlichkeit und der Bürger. Ich erwarte, dass alle Maßnahmen, die auf Privatisierung und Spekuationen hindeuten im Sinne der Bürger verhindert werden. Das gilt besonders für die Deutsche Bahn. Die Bürger in den Städten haben mit der Privatisierung schlecht Erfahrungen gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Hilbig, Essen

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