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Wer ist hinterher haftbar?

Sehr geehrter Herr Heil,

Sie schreiben, daß der Regionalverkehr erhalten und mit dem Fernverkehr vertaktet bleibt. Schon jetzt gibt es da große Schwierigkeiten.

Und wer ist hinterhar haftbar zu machen, wenn die jetzt geäußerten Befürchtungen in Bezug auf Umfang und Qualität des Angebots deutlich hinter dem vollmundig Versprochenen zurückbleiben?

Papier ist geduldig!!!

Mit freundlichen Grüßen

J. Marquardt, Vechta

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