5-Minuten-Info

Staatliche Folter muss Tabu bleiben!
Prof. Horst Dreier darf nicht Verfassungsrichter werden.

"In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein." So schreibt der Verfassungsrechtler Prof. Horst Dreier in seiner Kommentierung zu Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar." Die Konstellation, von der Dreier spricht, ist zum Beispiel ein Entführungsfall, bei dem der mutmaßliche Entführer verhaftet wurde, der Polizei aber nicht das Versteck des Opfers mitteilt. Hier stehe der Staat vor der Wahl, "die Würde des Opfers oder die des Täters zu verletzen", so Dreier. Der Professor kommt zum Schluss: Über den Einsatz von staatlicher Folter lässt sich diskutieren, wenn damit die Menschenwürde von Opfern geschützt werden kann.

Horst Dreier ist nicht irgendein Jurist – die SPD hat ihn als neuen Richter für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen. In zwei Jahren soll er dann dem Präsidenten Hans-Jürgen Papier nachfolgen und dem höchsten deutschen Gericht vorstehen. Am 15. Februar soll der Bundesrat über die Wahl von Dreier entscheiden.

Mit Dreier würde erstmalig ein Richter an das Verfassungsgericht berufen, der Eingriffe in die Menschenwürde von potenziellen Tätern und damit indirekt Folter für diskutabel hält.

Dass der Staat nicht foltern darf und im eigenen Handeln die Würde des Menschen unbedingt achten muss, ist nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus eine der Grundfesten des bundesdeutschen Rechtssystems.

Die Menschenwürde gilt absolut und kann nicht mit anderen Rechtsgütern abgewogen werden – so war bisher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Horst Dreier hält dies für anfechtbar. Er hat also Zweifel, die ihn als Bundesverfas­sungs­richter – und vor allem als Präsident des Gerichtes, der die Werte unserer Verfassung im Konfliktfall öffentlich vertreten muss, disqualifizieren. In seinem Grundgesetzkommentar begründet er seine Zweifel mit einem Hinweis auf eine Arbeit seines früheren Schülers Fabian Wittreck. In seinem Aufsatz "Menschenwürde und Folterverbot" hält Wittreck eine "präventivpolizeiliche Folter" für zulässig, um zum Beispiel ein Entführungsopfer zu retten, das "viehisch" behandelt wird und in einem Erdloch "elend zugrunde zu gehen droht". Der Staat darf also die Menschenwürde von möglicherweise zu Unrecht verdächtigten Bürger/innen verletzten, um die Menschenwürde von Verbrechensopfern zu schützen.

Mittlerweile regt sich Widerstand gegenüber einer Berufung Dreiers. In weiten Teilen der Union stößt Dreier auf Ablehnung – allerdings nicht nur wegen seiner Relativierung des Folterverbots, sondern vor allem aufgrund seiner liberalen Haltung zur Stammzellenforschung. Seit Wochen führen CDU und SPD unter Leitung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger und dem Bremer Bürgermeisters Jens Böhrnsen Verhandlungen, um die notwendige Zweidrittel-Mehrheit von Unions- und SPD-geführten Landesregierungen bei der entscheidenden Bundesratssitzung am 15.2. sicherzustellen.

Amnesty International hat Prof. Dreier um eine eindeutige Klarstellung seiner Position gebeten. Diese ist bis heute unterblieben. In einem offenen Brief vom 31. Januar hat die Menschenrechtsorganisation deshalb die Verhandlungsführer von Union und SPD aufgefordert, auf die Berufung Dreiers zu verzichten.

Mit dieser Kampagne schließen wir uns der Forderung von Amnesty International an. Richter am Bundesverfassungsgericht müssen das Folterverbot und damit die Achtungspflicht der Menschenwürde bei staatlichem Handeln ohne Zweifel vertreten können. Fordern Sie mit unserer Protestmail die Verhandlungsführer von Union und SPD auf, Prof. Horst Dreier nicht als Richter beim Bundesverfassungsgericht zu berufen.

Mit 12198 Mails haben Campact Aktive die Verhandlungsführer von Union und SPD aufgefordert, auf die geplante Berufung des Würzburger Rechtsprofessors Horst Dreier zu verzichten. Die Aktion lief von Anfang Februar bis Ende März. Das Problem: Horst Dreier steht nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zum Grundsatz: "Der Staat darf Verdächtige nicht foltern.".

Die Gespräche zwischen Union und SPD sowie eine Aussprache von Unionsvertretern mit Prof. Horst Dreier blieben bisher ergebnislos. Die geplante Berufung durch den Bundesrat Mitte Februar wurde ausgesetzt. Die Berufung rückt jetzt auf die lange Bank. Nach intensiver Diskussion haben wir uns entschlossen, die E-Mail-Aktion abzubrechen. Wir beobachten den Prozess weiter und werden ggf. mit weiteren Aktionen nachlegen.


Quellen und weiterführende Artikel:

Christian Rath in der tageszeitung, 14.1.08

Christian Rath in der tageszeitung, 27.1.08

Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung, 22.1.08

Thorsten Jungholdt in der Welt, 1.2.08

Offener Brief von Amnesty International

Grundgesetzkommentar von Prof. Horst Dreier in:
Dreier, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1, Rz 133

Artikel von Fabian Wittreck (Schüler von Prof. Dreier), auf den er seine Argumentation im Grundgesetz-Kommentar stützt: Fabian Wittreck, DÖV 2003 Heft 21, 873 - 882. siehe auch Christian Rath / taz vom 27.1.

Prof. Horst Dreier bei Wikipedia

Hintergrundinformationen zum Fall Daschner

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