Kampagnen-Blog
Bundesverfassungsgericht: SPD verzichtet auf Horst Dreier
Die Deutsche Presseagentur meldet heute, dass die SPD auf die Nominierung des Würzburger Professors Horst Dreier für das Bundesverfassungsgericht verzichtet. Dieser sollte in zwei Jahren als Nachfolger von Windfried Hassemer zum Präsidenten des Gerichts aufrücken.
Mit mehr als 12.000 Emails haben sich Campact-Aktiven an die Verhandlungsführer von SPD und Union gewandt und den Verzicht auf die Nominierung gefordert. Mit der Aktion hatten wir uns der Kritik von Amnesty International und kirchlichen Gruppen angeschlossen. Trotz der ansonsten unbezweifelt herausragenden juristischen Arbeit Dreiers ist seine Position zur sogenannten „Rettungsfolter“ mit dem Amt eines Bundesverfassungsrichters nicht vereinbar. Dreier will nicht von vorne herein ausschließen, dass der Staat die Würde potentielle Verbrecher antasten, d.h. foltern darf, um die Würde gefährdeter Opfer zu schützen. Die Kritik an dieser Position habe ich in vorhergehenden Blog-Einträgen ausführlich begründet.
Die Union hatte die Wahl Dreiers wegen inhaltlicher Positionen blockiert. Dabei spielte nicht nur die Folter-Frage eine Rolle, sondern auch seine liberalen Einstellungen zum Embryonenschutz. Trotz weiterer Treffen mit dem Kandidaten blieb die Union in der Personalfrage bei der Blockade.
Wir begrüßen sehr, dass die SPD den notwendigen Schritt macht und nun einen geeigneten Ersatzkandidaten noch in dieser Woche vorstellen will. Schwierig daran bleibt, dass es sehr schnell gehen soll. Die Wahl soll bereits nächst Woche Freitag in der Bundesratssitzung erfolgen. In der SPD scheint man weiterhin nichts von transparenten Verfahren bei der Richterwahl zum höchsten deutschen Gericht zu halten.
Causa Dreier rückt auf die lange Bank - Abbruch der Kampagne
Auch bei einem Spitzentreffen zwischen Merkel und Beck Mitte März wurde nach einem Bericht es Spiegels keine Einigung im Fall Dreier erzielt. Merkel verwies Beck darauf, dass ihr in dieser Frage die Hände gebunden seien, weil die Neubesetzung der Verfassungsrichterposten in erster Linie Ländersache sei.
Damit rückt die Entscheidung der Nachfolge des scheidenden Verfassungsrichters Hassemer weiter auf die lange Bank. Da es auch nach einem Treffen zwischen Unionsvertretern und Horst Dreier keine Bewegung gibt, ist nicht mit einer schnellen Klärung zu rechnen.
Nach eingehender Diskussion haben wir uns deshalb entschlossen, die Kampagne zu unterbrechen und nur dann wieder aufzunehmen, wenn absehbar ist, dass weitere Aktionen wirksam sind.
Bundesrat wählt Johannes Masing zum Verfassungsrichter - Entscheidung über Horst Dreier steht noch aus
Trotz der koalitionsinternen Querelen um die Ernennung des Rechtsprofessors Horst Dreier stand heute die Wahl eines Bundesverfassungsrichters auf der Tagesordnung des Bundesrats. Allerdings wurde nicht der umstrittene SPD-Kandidat und Würzburger Rechtsprofessor Horst Dreier gewählt, gegen dessen Wahl Campact-Aktive mit über 11.000 Emails protestiert haben. Seine Positionen hinsichtlich des Folterverbots und der Stammzellenforschung stießen auf zu große Ablehnung in den Reihen des Koalitionspartners CDU. Die Wahl Dreiers wurde daher vom Bundesrat vertagt – die Koalitionsspitzen Angela Merkel und Kurt Beck wollen zunächst eine Einigung herbeiführen.
Gewählt wurde heute daher nur einer der beiden von der SPD vorgeschlagenen Richter-Kandidaten: Der Freiburger Jura-Professor Johannes Masing, dessen Kandidatur in SPD und Union unumstritten war, wurde zum Nachfolger des bisherigen Bundesverfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem gewählt.
Schicken Sie unsere Protest-Mail gegen die Wahl Dreiers an die Verhandlungsführer von Union und SPD!Entscheidung über Verfassungsrichterwahl verschoben
(gm) Die für morgen geplante Wahl von Prof. Horst Dreier zum Richter am Bundesverfassungsgericht findet nicht statt. Die SPD hat darauf verzichtet für die morgige Sitzung des Bundesrates einen Nominierungsantrag zu stellen.
Damit verschiebt sich die Wahl eines möglichen Nachfolgers des bisherigen Verfassungsrichters Winfried Hassemer um mindestens vier Wochen. Der Bundesrat wird jetzt fühestens auf seiner Sitzung am 14. März entscheiden.
Trotz der Verschiebung hält die SPD an Prof. Horst Dreier fest. Mittlerweile hat sich sogar Parteichef Kurt Beck in die Sache eingeschaltet und droht der Union offen mit Blockade bei zukünftigen Entscheidungen, in denen die Konservativen Vorschlagsrecht haben. Beck will die Causa Dreier in einem Spitzengespräch mit Angela Merkel klären.
Damit ändert sich die Debatte: anstatt ausführlich über die lagerübergreifende Kritik an der geplanten Berufung Prof. Dreier zu streiten, mauern die Sozialdemokraten. Ihnen geht es darum, die Bestimmung der Richterposten weiterhin geräuschlos hinter den Kulissen nach Proporz zu regeln.
Genau dies ist aber im Fall von Prof. Dreier das Problem. Eine öffentliche Vorstellung und eine proaktive eindeutige Klarstellung seiner Position zur Rettungsfolter hätte genügt, um die Wahl des ansonsten renommierten Wissenschaftlers möglich zu machen.
Diese Klarstellung gibt es bislang nicht. Und so muss weiter davon ausgegangen werden, dass Prof. Dreier auch als Bundesverfassungsrichter den Einsatz der Rettungsfolter durch den Staat für diskutabel hält.
Heribert Prantl schrieb gestern in der Süddeutschen Zeitung: "Darüber kann man im Hörsaal spannend diskutieren. Aber das Verfassungsgericht ist kein Hörsaal, es ist keine Experimentierstube. Es ist dafür da, die Verfassung zu bewahren, nicht dafür, sie aus intellektueller Lust und rechtstheoretischem Vergnügen einzureissen".
Zur Kritik an unserer Aktion „Staatliche Folter muss tabu bleiben“
Zu unserer Aktion „Staatliche Folter muss tabu bleiben“ haben wir einige kritische Rückmeldungen erhalten. Hierzu möchten wir Stellung nehmen. Mehr
Neue Kampagne: Folter muss Tabu bleiben - Horst Dreier darf nicht Verfassungsrichter werden
von Dr. Günter Metzges
SPD und Union streiten zur Zeit, ob der Würzburger Professor Horst Dreier am 15. Februar vom Bundesrat zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt werden soll. Das Problem: Dreier steht nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zum Grundgesatz: Der Staat darf Verdächtige nicht foltern.
"In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein." So schreibt der Verfassungsrechtler Prof. Horst Dreier in seiner Kommentierung zu Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Die Konstellation, von der Dreier spricht, ist zum Beispiel ein Entführungsfall, bei dem der mutmaßliche Entführer verhaftet wurde, der Polizei aber nicht das Versteck des Opfers mitteilt. Hier stehe der Staat vor der Wahl, "die Würde des Opfers oder die des Täters zu verletzen", so Dreier. Der Professor kommt zum Schluss: Über den Einsatz von staatlicher Folter lässt sich diskutieren, wenn damit die Menschenwürde von Opfern geschützt werden kann.
Amnesty International hat Prof. Dreier um eine eindeutige Klarstellung seiner Position gebeten. Diese ist bis heute unterblieben. In einem offenen Brief vom 31. Januar hat die Menschenrechtsorganisation deshalb die Verhandlungsführer von Union und SPD aufgefordert, auf die Berufung Dreiers zu verzichten.
Mit dieser Kampagne schließen wir uns der Forderung von Amnesty International an. Richter am Bundesverfassungsgericht müssen das Folterverbot und damit die Achtungspflicht der Menschenwürde bei staatlichem Handeln ohne Zweifel vertreten können. Fordern Sie mit unserer Protestmail die Verhandlungsführer von Union und SPD auf, Prof. Horst Dreier nicht als Richter beim Bundesverfassungsgericht zu berufen.
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BVerfG, 17.04.2008
BVerfG, 17.04.2008