Nimm mit 512.157 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Sehr geehrte Frau Hundsdorfer,
vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Agro-Gentechnik vom 15.01.2008.
Ich begrüße die Aktion von Campact e.V. mit den 60 Großplakat-Flächen und den BürgerInnen-Argumenten und werde sie aufmerksam verfolgen. Vielen Dank für diesen Hinweis.
Im Folgenden die Grünen-Position zum Gentechnik-Gesetz für Sie zur Kenntnis zusammengefasst.
Auch wir Grünen sind besorgt wegen der von der großen Koalition geplanten Änderung des Gentechnik-Gesetzes. Die schwarz-rote Regierung agiert hier doppelzüngig. Einerseits demonstriert Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer in der breiten Öffentlichkeit seine Ablehnung der Agro-Gentechnik. Andererseits will er das Gentechnik-Gesetz zugunsten der Agro-Forschung und zu Lasten von Umwelt- und Verbraucherschutz verschlechtern. Zudem hat in seiner Regierungszeit nicht nur die Zahl der genehmigten Freisetzungsexperimente zugenommen, sondern auch das Risiko für die Umwelt durch Freisetzungsversuche wie z.B. durch Experimente mit gentechnisch veränderten Pharmapflanzen, zum Teil sogar auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben. Und Seehofer ist dafür verantwortlich, dass in Deutschland gentechnisch veränderter Mais kommerziell angebaut wird -- denn er ließ im Dezember 2005 die ersten Sorten aus dem Gentech-Mais MON810 zum Anbau in Deutschland zu. Mit dem geltenden Gentechnik-Gesetz haben wir Grünen im Bundestag wichtige Schutzregelungen für die gentechnikfreien Produktion geschaffen wie z.B. ein transparentes Standortregister und eine Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip -- bei zum Teil sehr heftigem politischen Gegenwind auch aus den Reihen unseres damaligen Koalitionspartners SPD. Diese Regelungen gelten seit Frühjahr 2005. Obwohl die Regierung weiß, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung Agro-Gentechnik ablehnt, will sie das Gentechnik-Gesetz nun verschlechtern. Sie will die Haftungsregelung verändern, die Transparenz des Standortregisters einschränken und Privatabsprachen ermöglichen, so dass gentechnikfrei produzierende Landwirte und Landwirtinnen keine Möglichkeiten haben, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Seehofer behauptet, er wolle für einen "fairen Ausgleich der Interessen" sorgen. Das Gegenteil ist der Fall. Die geplanten Erleichterungen für die Gentechniklobby gehen einseitig zu Lasten des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Wir werden dafür kämpfen, dass die von uns errungenen wichtigen Schutzregelungen im Gentechnik-Gesetz nun nicht von der jetzigen Koalition verwässert werden.
Seehofer will Haftungsregelung verschlechtern
Derzeit ist noch unklar, ob und wenn ja wie die Regierung die Haftungsregelung im Gentechnik-Gesetz verändern will. Die bisher unter anderem in dem Eckpunktepapier der Regierung angekündigten Veränderungen klingen nur auf den ersten Blick harmlos. Zwar ist dort zu lesen, dass die verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung bleiben soll. Doch ist in dem Papier unter anderem vorgesehen, die Haftung auf Fälle ab dem EU-Kennzeichnungswert von 0,9 Prozent zu beschränken. Dies wäre aber unserer Auffassung nach ein Verstoß gegen das Verursacherprinzip. Geschädigte Landwirte und Landwirtinnen hätten dann nicht mehr die Möglichkeit, bei nachweisbar wirtschaftlichen Schäden auch unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes -- zum Beispiel wenn die Ernteprodukte soweit verunreinigt sind, dass sie für den weiteren Verarbeitungsprozess nicht mehr verwertbar sind - Ersatz für ihre Schäden vor Gericht einklagen zu können. Auch würde dann kein Anreiz mehr bestehen, Verunreinigungen und somit eine Schädigung der NachbarInnen grundsätzlich zu vermeiden. Die Folge wäre eine schleichende Verunreinigung der Landwirtschaft und massive Gefährdung der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion.
Anbauvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen ("gute fachliche Praxis")
Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer steckt zwar viel Energie in eine -- aus unserer Sicht nicht notwendige -- Veränderung des unter Rot-Grün entstandenen Gentechnik-Gesetzes. Aber gleichzeitig hat er bis heute noch keine Verordnung zur guten fachlichen Praxis vorgelegt, obwohl er bereits im Dezember 2005 die ersten Sorten aus dem gentechnisch veränderten Mais MON810 für den kommerziellen Anbau zuließ. In dem ersten inoffiziellen Entwurf zur Verordnung zur guten fachlichen Praxis, der im April bekannt wurde, schlägt die Regierung u.a. einen Mindestabstand von 150 Metern zwischen Feldern mit und ohne gentechnisch veränderte Mais vor. Wir haben ein Gutachten erstellen lassen zur guten fachlichen Praxis bei einem Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Die Ergebnisse unseres Gutachtens zeigen, dass der Anbau von gentechnisch verändertem Mais längerfristig die Möglichkeit einer gentechnikfreien Maiserzeugung in kleinräumig strukturierten Gebieten überhaupt in Frage stellt. Beim Anbau von Gentech-Mais stellten WissenschaftlerInnen in Einzelfällen sogar noch in 800 Metern Entfernung Auskreuzungen fest. Weitere Quellen der Verunreinigung sind verunreinigtes Saatgut und gemeinsam genutzte Sä- und Erntemaschinen, Trocknungsanlagen, Lager und Transportmittel sowie die Ausbreitung durch Bienen. Weiterhin fehlen in den Regierungsvorschlägen Maßnahmen zum Schutz der Imker und Imkerinnen und auch von ökologisch sensiblen Gebieten vor Kontamination. Scharf zu kritisieren ist auch, dass die Regierung Privatabsprachen ermöglichen will, so dass LandwirtInnen die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur guten fachlichen Praxis gar nicht erst einhalten müssen. Derartige private Absprachen hebeln die Schutzziele einer Koexistenzregelung aus und widerspricht dem Vorsorgeprinzip. Private Absprachen, auf Schutzmaßnahmen zu verzichten, dürfen nicht zu Lasten Dritter oder allgemeiner Schutzgüter wie Umwelt etc. gehen. Nach Auffassung von Bündnis90/Die Grünen müssen Regeln für die gute fachliche Praxis so gestaltet werden, dass eine Kontamination vermieden und nicht bis zu einem gewissen (Kennzeichnungs-)Schwellenwert erlaubt wird. Sowohl die gentechnikfreie Landwirtschaft, aber auch Naturschutzgebiete müssen vor Verunreinigungen geschützt werden, besonders hohe Abstandsregelungen müssen zu Saatgutvermehrungsflächen festgelegt werden. Neben der Auskreuzung müssen auch die anderen Pfade einer möglichen Kontamination berücksichtigt werden, insbesondere auch über Sä- und Erntemaschinen, Lager und Transportmittel sowie Verbreitung der Pollen durch Bienen.
Seehofer will Transparenz beim Standortregister einschränken
Unter Rot-Grün haben wir durchgesetzt, dass im öffentlichen Teil des Standortregisters das Flurstück eines geplanten Gentech-Anbaus (Freisetzungsvorhaben, Wertprüfungen, kommerzieller Anbau) bekannt gegeben werden muss. Weitere Auskünfte werden nach Prüfung des "berechtigten Interesses" durch die zuständige Bundesbehörde (BVL) erteilt. Diese Transparenz des geltenden Standortregisters, die seit 2005 mit dem Inkrafttreten der Gentechnikgesetz-Novelle gilt, hat sich gut bewährt. Die Regierung will die Transparenz des Standortregisters einschränken, so dass im öffentlich zugänglichen Teil nur noch die Gemarkung und nicht mehr das Flurstück bekannt gegeben wird. Zudem will die Regierung benachbarte Flächen auf 225 Meter Entfernung festlegen. Alle anderen -- zum Beispiel auch ImkerInnen --, die möglicherweise von dem Anbau betroffen sind, müssen bei der Behörde zunächst ihr "berechtigtes Interesse" nachweisen und die Behörde soll prüfen, ob die Informationen nicht der "Erleichterung von Feldzerstörungen" dienen soll. Das Standortregister ist für alle Landwirte und Landwirtinnen, die gentechnikfrei produzieren wollen - und das sind sehr viele -- sowie für Imker und Imkerinnen von existenzieller Bedeutung. Allein in gentechnikfreien Regionen engagieren sich derzeit über 26.000 LandwirtInnen. Die geplanten Änderungen der Regierung sind unnötiger Bürokratieaufbau bei gleichzeitigem Abbau der Transparenz. Es ist stark zu befürchten, dass der erhöhte bürokratische Aufwand zu Verzögerungen bei der Auskunftserteilung führen wird. Als Argument für die Einschränkung des öffentlichen Registers wird immer wieder angeführt, dass es zu mehr Feldzerstörungen führen würde. Wir sind dem Wahrheitsgehalt dieses Arguments nachgegangen und haben die Bundesregierung gebeten, einmal genauer aufzuschlüsseln, ob es seit Einrichtung des öffentlichen Standortregisters 2005 mehr Feldzerstörungen als in den Jahren davor gegeben habe. Die Antwort der Regierung ist eindeutig: "Es konnte im Jahr 2005 kein Anstieg der Anzahl der Feldzerstörungen von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen festgestellt werden." Unser Fazit: Je weniger Transparenz, desto mehr Feldzerstörungen.
Pharma-Pflanzen, Verunreinigungen durch Freisetzungsversuche - Kein Freibrief für die Gentechnik-Forschung
Bündnis90/Die Grünen haben nichts gegen Forschung und auch nichts gegen Freilandversuche -- wenn sie der Sicherheit im Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkten dienen. Aber wir lehnen Forderungen der Union und der SPD ab, dass Ernteprodukte, die mit gentechnisch veränderten Organismen aus Freisetzungsexperimenten verunreinigt sind, für den Non-Food-Bereich verkäuflich gemacht werden sollen, wie zum Beispiel für Biogasanlagen. Gerade die Verunreinigungsskandale von US-Reis mit gentechnischen Konstrukten aus Freisetzungsexperimenten haben gezeigt, dass es noch nicht einmal Forschungsunternehmen gelingt, derartige Verunreinigungswege nachzuverfolgen. Wer trägt hier die Beweislast, wer muss die Kosten für die Analyse auf den landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld eines Freisetzungsversuches tragen? Sollen womöglich die Landwirtinnen und -wirte in der Umgebung eines Freisetzungsfeldes zukünftig dafür verantwortlich sein sicherzustellen, dass ihre verunreinigte Ernte nicht unbeabsichtigt als Lebensmittel auf dem Teller statt in einer Biogasanlage landet? Bedenklich finden wir, dass Union und SPD unter der Überschrift "Naturschutz fokussieren" scheinbar verstehen, den Naturschutz auszublenden. Weder die Umwelthaftung noch Umweltbelange wie Gefährdung der Biodiversität werden berücksichtigt. Wir haben dafür gesorgt, dass in der rot-grünen Regierungszeit jeder Freisetzungsantrag sehr gründlich geprüft wurde. Unter der jetzigen Regierung ist festzustellen, dass sogar der Anbau von sogenannten Pharma-Erbsen auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben genehmigt wird. Der Schutz von Mensch und Umwelt ist oberstes Ziel des Gentechnik-Gesetzes. Darum haben wir die Regierung unter anderem in einem Antrag aufgefordert, dass derartige Freisetzungsexperimente unterbleiben. Pharma-Pflanzen haben im Freiland nichts zu suchen, erst recht nicht in der Nähe von Genbanken und Naturschutzgebieten (Drs.-Nr. 16/4556; http://dip.bundestag.de/btd/16/045/1604556.pdf)
Schlussbemerkung
Grundsätzlich gilt: Die Gesetzgebung ist das eine Standbein, die Entscheidungsmacht der VerbraucherInnen und LandwirtInnen das andere. Um die gentechnikfreie Landwirtschaft langfristig schützen zu können, brauchen wir die Unterstützung von beiden: Mit einer intensiven Diskussion um die gesetzlichen Regelungen zur Gentechnik, aber auch mit ihrer klaren Entscheidung für die Gentechnikfreiheit. In diesem Sinne begrüße ich jede Initiative, die sich für die Einrichtung von gentechnikfreien Regionen einsetzt. Sie können sich sicher sein, dass ich mich auch weiterhin im Bundestag für einen wirksamen Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen Biggi Bender