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Antwort der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen

Sehr geehrte Frau Hundsdorfer,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen.

Über zwei Gesetzesinitiativen von Horst Seehofer wird derzeit heftig gestritten: Das Gentechnik-Gesetz und eine weitere Gesetzesnovelle, in der die "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung neu geregelt werden soll. Während wir die geplanten Verschlechterungen im Gentechnik-Gesetz klar ablehnen, wird eine Verbesserung der Regelungen für eine "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung begrüßt. Beide Gesetze sollen noch im Januar im Bundestag verabschiedet werden.

Mit der jetzt diskutierten Novelle des Gentechnik-Gesetzes sollen diese Schutzregelungen nun wieder verschlechtert werden. Zwei Beispiele:

Zukünftig sollen Gentech anbauende Landwirte über Privatabsprachen mit ihren Nachbarn auf Schutzregelungen wie zum Beispiel die Einhaltung von Mindestabständen verzichten können. Der Nachbar, der nicht rechtzeitig auf den Wunsch seines Gentech anbauenden Nachbarn reagiert, verliert seine Schutzansprüche gegen gentechnische Verunreinigungen. Also eine Umkehrung der Bringschuld zu Ungunsten der gentechnikfreien Produktion.

Außerdem sollen bei dieser schwarz-roten Veränderung des Gentechnikgesetzes Ausnahmeregelungen für Gentech-Pflanzen geschaffen werden, die zukünftig dann ganz aus wichtigen Schutzregelungen des Gesetzes herausgenommen werden sollen.

Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen sind die Veränderungen eine eindeutige Verschlechterung des Gentechnik-Gesetzes - zu Gunsten der Agro-Industrie und zu Lasten von Umwelt, Verbraucher und gentechnikfreier Produktion.

In dem zweiten zur Debatte stehenden EG-Durchführungsgesetz werden schon seit Jahren EU-Rechtsgrundlagen zur Agro-Gentechnik umgesetzt wie zum Beispiel die EU-Gentechnik-Kennzeichnungsvorschriften oder die EU-Zulassungsverordnung für gentechnisch veränderte Pflanzen. Dieses Gesetz soll nun so geändert werden, dass die "ohne Gentechnik"-Kennzeichnungsregelung aus der Neuartigen Lebensmittelverordnung (NLV) - die es bereits seit 1998 gibt - in das Durchführungsgesetz übernommen wird.

Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ist die Kennzeichnungsmöglichkeit "ohne Gentechnik" gut und wichtig für die Wahlfreiheit der Verbraucher. Die nun von Seehofer vorgeschlagene Kennzeichnung ist nicht neu ? theoretisch ist sie bereits seit 1998 möglich, als er selber in seiner damaligen Funktion als Gesundheitsminister diese Regelung in die Neuartige Lebensmittelverordnung aufnahm. Genutzt hat sie niemanden, denn sie wurde seinerzeit von Seehofer so konstruiert, dass sie komplett an der Praxis vorbei geht. Wegen der fehlenden Kontroll- und Nachweismöglichkeiten sorgte sie für Rechtsunsicherheiten bei denjenigen, die das Label nutzen wollten. Das heißt Seehofer verbessert mit seinem Vorschlag nun seine schlechte Verordnung, die er als Gesundheitsminister geschaffen hat, in dem er sie endlich an geltendes EU-Recht anpasst. Davon haben nicht nur diejenigen etwas, die das Label "ohne Gentechnik" als Marktvorteil zukünftig nutzen wollen, sondern auch die Verbraucher.

Mehr Informationen zu unseren Positionen und Initiativen zur Agrogentechnik finden Sie unser:

Themen-Special zur Gentechnik

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Mit freundlichen Grüßen

C. Ilawa
Info-Service der Bundestagsfraktion


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