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Antwort von Winfried Hermann, Bündnis90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Hundsdorfer,

vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Agro-Gentechnik. Ihre Besorgnis im Zusammenhang mit der von der großen Koalition geplanten Änderung des Gentechnik-Gesetzes ist sehr berechtigt. In der Tat agiert die schwarz-rote Regierung hier doppelzüngig. Obwohl die Regierung weiß, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung Agro-Gentechnik ablehnt, will sie das Gentechnik-Gesetz nun verschlechtern. Nachdem die Regierung im August die Novelle des Gentechnikrechts beschlossen hat, wird in den kommenden Monaten die Novelle des Gentechnikrechts eine große Rolle im parlamentarischen Verfahren spielen.

Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer verkauft der Öffentlichkeit seine Entwürfe zum Gentechnik-Gesetz und zur Verordnung der guten fachlichen Praxis als großen Erfolg für den Schutz von VerbraucherInnen, Umwelt und gentechnikfreier Landwirtschaft. Wir sagen: Die von ihm vorgelegten Entwürfe sind genau das Gegenteil. Sie dienen der Agro-Gentechnik-Forschung auf Kosten des Schutzes der gentechnikfreien Landwirtschaft, der VerbraucherInnen und der Umwelt. Die größte Gefahr der jetzigen Novelle des Gentechnik-Gesetzes liegt darin, dass seine Auswirkungen dramatisch unterschätzt werden.

Zwar bleiben die Haftungs- und Standortregisterlösungen bestehen, aber Schutzbestimmungen für die gentechnikfreie Erzeugung und die Sicherheitsanforderungen wurden weitgehend gestrichen. Die Tücken der jetzigen Novelle sind an vielen anderen Stellen versteckt und machen sie zum schärfsten Angriff auf das Vorsorgeprinzip und die Schutzregelungen seit Bestehen des Gentechnik-Gesetzes (1990). Was nützen die strengsten Vorschriften, beispielsweise zur Haftung oder zum Standortregister, wenn gleichzeitig riesige Einfallstore durch Ausnahmeregelungen geschaffen werden - etwa für ganze Gruppen gentechnisch veränderter Pflanzen oder für Gentech-Pflanzen anbauende LandwirtInnen durch Privatabsprachen? Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass die Union und der forschungsfreundliche Flügel der SPD über den Bundesrat versuchen wird, weitere Verschlechterungen am Gentechnik-Gesetz durchzusetzen wie z.B., dass die Haftungsregelung oder die Transparenz des Standortregisters eingeschränkt werden.

Dazu kommt noch, dass Horst Seehofer nicht nur eine schlechte Novelle des geltenden Gentechnik-Gesetzes vorgelegt hat, sondern auch noch statt einer Verordnung zur guten fachlichen Praxis eine Verordnung zur schlechten fachlichen Praxis geschaffen hat. So reichen die darin vorgesehenen Mindestabstände nicht aus, um die gentechnikfreie Produktion zu schützen; ImkerInnen erhalten weder einen ausreichenden Schutz noch ausreichende Informationen ebenso fehlen u.a. Mindestabstandsregelung zu Naturschutzgebieten sowie ein Verbot, dass Gentech-Pflanzen nicht in Naturschutzgebieten angebaut werden dürfen. Es ist wichtig sich dafür einsetzen, dass bei den anstehenden Verhandlungen um das Gentechnik-Gesetz auch die vom Gesetzgeber vorgegebenen Schutzziele der Verordnung zur guten fachlichen Praxis im Gentechnik-Gesetz benannt werden. Das Ziel der Verordnung zur guten fachlichen Praxis ist nicht eine schleichende Kontamination bis zu einem gewissen Schwellenwert, sondern die Nullkont amination.

Einerseits demonstriert Landwirtschaftsminister Seehofer in der breiten Öffentlichkeit seine Ablehnung der Agro-Gentechnik. Andererseits will er das Gentechnik-Gesetz zugunsten der Agro-Forschung und zu Lasten von Umwelt- und Verbraucherschutz verschlechtern. Zudem hat in seiner Regierungszeit nicht nur die Zahl der erlaubten Freisetzungsexperimente zugenommen, sondern auch das Risiko für die Umwelt durch Freisetzungsversuche wie z.B. durch Experimente mit gentechnisch veränderten Pharmapflanzen, z. T. sogar auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben. Und Seehofer ist dafür verantwortlich, dass in Deutschland gentechnisch veränderter Mais kommerziell angebaut wird – denn er ließ im Dezember 2005 die ersten Sorten aus dem Gentech-Mais MON810 zum Anbau in Deutschland zu. Mit dem geltenden Gentechnik-Gesetz haben wir Grüne im Bundestag wichtige Schutzregelungen für die gentechnikfreien Produktion geschaffen wie z.B. ein transparentes Standortregister und eine Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip – bei zum Teil sehr heftigem politischen Gegenwind auch aus den Reihen unseres damaligen Koalitionspartners SPD. Wir werden dafür kämpfen, dass diese Regelungen nun nicht von der großen Koalition verschlechtert werden.

Haftungsregelung im Gentechnik-Gesetz

Ursprünglich hatte die Regierung vor, die Haftungsregelung im Gentechnik-Gesetz auf den EU-Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9% zu begrenzen. Von dieser Änderung will sie nun wieder absehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Union auf Druck der Agrogentechnik-Lobby nicht versucht, im weiteren parlamentarischen Verfahren im Bundestag oder über die unionsgeführten Länder im Bundesrat diese Einschränkung doch noch in das Gesetz reinzuschreiben. Wir werden uns stark dafür einsetzen, dass die Haftungsregelung nicht auf den EU-Kennzeichnungsschwellenwert eingeschränkt wird. Dieser Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent gilt nur für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Verunreinigungen. Keinesfalls lässt sich daraus ein Freibrief zur Verunreinigung bis zu einem bestimmten Kennzeichnungsschwellenwert und eine generelle Freistellung von der Haftung ableiten, wenn der Verunreinigungswert niedriger als 0,9% ist. Darum geht eine Begrenzung der Haftungsfälle auf den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9% an der Praxis der Lebensmittelproduktion vorbei und unserer Auffassung nach ein Verstoß gegen das Verursacherprinzip. Geschädigte LandwirtInnen hätten dann nicht mehr die Möglichkeit, bei nachweisbar wirtschaftlichen Schäden auch unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes Ersatz für ihre Schäden vor Gericht einklagen zu können. Auch würde es durch eine derartige Aushöhlung der Haftungsregelung dann keinen Anreiz mehr für Gentech-Pflanzen anbauende Landwirtinnen und Landwirte mehr geben, Verunreinigungen und somit eine Schädigung der NachbarInnen zu vermeiden. Die Folge wäre eine schleichende Verunreinigung der Landwirtschaft und die Gefährdung der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion.

Mit dem Wort "insbesondere" wird in dem derzeit geltenden Gentechnik-Gesetz sichergestellt, dass es auch außerhalb der im Gentechnik-Gesetz in der Haftungsregelung angesprochenen Fälle zu wirtschaftlichen Schäden kommen kann. Ob diese als wesentliche Beeinträchtigung gelten, muss dann vor Gericht entschieden werden. Wir hätten uns seinerzeit bei den Verhandlungen mit unserem SPD-Koalitionspartner lieber eine noch klarere Lösung im Gentechnik-Gesetz für diese Schadensfälle gewünscht. Unser politisches Ziel war dabei, dass für wirtschaftliche Schäden über die drei bisher im Gesetz genannten Fallgruppen hinaus der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz hat – zum Beispiel wenn im Produktionsprozess ein niedrigerer Schwellenwert verlangt wird. Bei den Diskussionen wurden von grüner Seite folgende Erweiterungen der Schadensausgleichs-Fälle vorgeschlagen, die sich jedoch gegenüber unserem Koalitionspartner (vor allem den SPD-geführten Ministerien und den Ländern) nicht durchsetzen ließen:

  • die Sache nicht mehr zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden kann,
  • oder der Verfügungsberechtigte gegenüber Dritten eingegangene Verpflichtungen nicht einhalten kann.

Wichtig ist, dass zumindest ein sogenannter Prozessschwellenwert eingeführt wird, d.h. wenn die Ernteprodukte soweit verunreinigt sind, dass sie für den weiteren Verarbeitungsprozess nicht mehr weiter verwendbar sind. Dieser Schwellenwert wird dann unterhalb von 0,9% liegen. Kosten für die Analysen auf gentechnische Verunreinigung Politisch haben wir uns immer dafür eingesetzt, dass die Kosten für genetische Analysen auf gentechnische Verunreinigung die VerursacherInnen tragen müssen. Wir begrüßen es, dass Teile der SPD nun in der neuen Koalition inzwischen auch fordern, dass die Testkosten vom Verursacher übernommen werden sollen. Doch scheinbar haben sie sich nicht durchgesetzt, denn in dem nun von Landwirtschaftsminister Seehofer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Gentechnikrechts ist diese Frage nicht berücksichtigt.

Es ist rechtlich sicherlich schwer, diese Frage zu lösen. Schon in der rot-grünen Regierungszeit war es stets das Argument der SPD bzw. der SPD-geführten Ministerien wie dem Justizministerium und dem Forschungsministerium, dass eine generelle Übernahme von Testkosten – unabhängig davon, ob eine Verunreinigung festgestellt wird oder nicht – sich nicht mit allgemeinem Recht vereinbaren lässt. Dieses Recht auf generelle Erstattung von Testkosten gibt es auch in anderen Bereichen nicht. Darum ist hier im jetzt geltenden Gentechnikrecht aus unserer Sicht auch keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden. Vorstellbar wäre es aber, dass zumindest die Kosten für Tests von der VerursacherIn übernommen werden müssen, wenn eine gentechnische Verunreinigung nachgewiesen wurde. Zusätzlich könnte man im Rahmen der guten fachlichen Praxis noch sicherstellen, dass diejenigen, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen oder freisetzen, im Rahmen bestimmter Abstände verpflichtet werden , regelmäßig Tests durchzuführen.

ImkerInnen und die Agro-Gentechnik

ImkerInnen sind die Gruppe in unserer Gesellschaft, die sehr stark von dem Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 in Deutschland betroffen ist. Trotzdem sind in der nun von Seehofer vorgelegten Novelle des Gentechnikrechts und vor allem in dem Verordnungsentwurf zur guten fachlichen Praxis – anders als er im übrigen zum Beispiel auf der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Pakets behauptet hat – keinerlei Schutzregelung für Imkerinnen und Imker aufgenommen worden. Landwirtschaftsminister Seehofer ließ bereits die Sorten aus MON810 zu, bevor es rechtliche Anbauvorschriften gab, mit der die gentechnikfreie Landwirtschaft und auch ImkerInnen vor Kontaminationen geschützt werden können. Der dadurch durch Seehofer erstmalig in Deutschland ermöglichte kommerzielle Anbau von Gentech-Mais hat bei zahlreichen ImkerInnen bereits große Probleme verursacht, weil der MON810-Pollen im Honig gelandet ist. Dabei hat der Gentech-Mais MON810 keine EU-rechtliche Zulassung als Lebensmittel. Das Nachsehen haben ImkerInnen und die VerbraucherInnen. Darum klagen Imkerinnen und Imker derzeit zu Recht gegen den kommerziellen Anbau von MON810-Sorten in Deutschland. Wir fordern von Seehofer, dass die Belange von ImkerInnen sowohl bei der Novelle des Gentechnik-Gesetzes als auch bei einer Verordnung zur guten fachlichen Praxis – zum Beispiel hinsichtlich Informationspflichten und Mindestabständen - berücksichtigt werden. Die Lasten der Koexistenzsicherung dürfen nicht den ImkerInnen aufgebürdet werden, auch diese müssen bei einer Verunreinigung ihres Honigs Schadensansprüche stellen können vor Gericht.

Zum Weiterlesen:

  • Faltblatt Gentechnik im Essen (F16-01)
  • Faltblatt Gentechnik auf dem Acker (F16-02)

Zu bestellen unter: versand@gruene-bundestag.de oder T. 030/227-52426

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Jenny van Heeswijk