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auf aktuelle politische Entscheidungen.
Sehr geehrte Frau Hundsdorfer,
vielen Dank für Ihre E-Mail an die Bundestagsabgeordneten der FDP. Als zuständige Abgeordnete antworte ich Ihnen im Namen der FDP-Bundestagsfraktion.
Ich versichere Ihnen, dass wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Grünen Gentechnik ernst nehmen. Als zuständige Abgeordnete habe ich deshalb in den letzten fünf Jahren zahlreiche Fachveranstaltungen besucht, Gespräche mit Forschungsinstitutionen und Verbänden geführt und verschiedene Anfragen an die Bundesregierung formuliert, um genaue Auskunft über das Gefährdungspotenzial der Züchtungsmethode zu erhalten und ihre Chancen abschätzen zu können. Die Anfragen sind dokumentiert.
Es ist eine gute Nachricht, dass entsprechend den Ergebnissen der Arbeit der Einrichtungen der Ressortforschung aber auch der Forschungsinstitute und Unternehmen festgestellt werden kann, dass von den in der EU zum Anbau zugelassenen GVO-Sorten keine Gefahr ausgeht. Auch Minister Seehofer sieht laut dpa-Meldung vom 23.01.08 keine Gefahren für Verbraucher und Umwelt. Ich bitte Sie, über Ihre Organisation weiterzuvermitteln, dass es entgegen der Meinung vieler keinen Grund zur Sorge gibt. Grundlose Ängste mindern die Lebensqualität. Wir haben gemeinsam die Verantwortung, Menschen von solchen grundlosen Ängsten zu befreien.
Nun zu Ihren Punkten:
Haftung ab der Nachweisgrenze:
Die EU-Verordnung 1829/2003 legt fest, dass eine Kennzeichnung ab einem (zufälligen und technisch nicht vermeidbaren) Gehalt von 0,9% zu erfolgen hat. Erst die Verpflichtung, ein Produkt zu kennzeichnen, kann dazu führen, dass ein Landwirt einen finanziellen Schaden erleidet. Deswegen muss der Schwellenwert der Haftung auch der Schwellenwert der Kennzeichnung sein. Die Vorstellung, dass der Haftungsfall bereits beim Nachweis von Spuren von gentechnisch veränderten Organismen eintritt, ist rechtlich nicht durchsetzbar. Im übrigen wäre dies nicht praktikabel, da die hochempfindlichen Messungen leicht falsche positive Ergebnisse bringen. Beimengungen von GVO führen nicht zu einer Minderung der Qualität des Produkts. Ziel der Kennzeichnung ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahl zu ermöglichen und nicht eine Aussage über die Qualität des Produkts zu machen.
Nachbarschaftliche Absprachen:
Die Abstandsregelungen haben ausschließlich das Ziel, sicherzustellen, dass Landwirte, die auf den Anbau von GVO verzichten wollen, ihre Ernte nicht kennzeichnen müssen und somit der Haftungsfall nicht eintritt. Wenn auf benachbarten Feldern zwei Landwirte GVO-Mais anbauen, ist ein Abstand nicht erforderlich. Private Absprachen zwischen Landwirten sind üblich und sinnvoll und erleichtern die Organisation der Koexistenz. Mir ist nicht verständlich, warum es erforderlich sein soll, das Auskreuzen von GVO-Mais auf ein Feld, auf dem ebenfalls GVO-Mais angebaut wird, zu verhindern. Eine solche Forderung müssen Landwirte, die in den Regionen mit starkem Maiszünslerbefall Mais anbauen, als pure Schikane empfinden.
Verursacherprinzip:
Sowohl der FDP-Gesetzentwurf wie auch der aktuelle Entwurf der Bundesregierung beinhalten das Verursacherprinzip. Wenn ein finanzieller Schaden entstehen sollte, tritt der Haftungsfall ein. Dieser kann entstehen, wenn entsprechend der Kennzeichnungsregelung gekennzeichnet werden muss. Große Firmen des Landhandels haben jedoch bereits erklärt, dass sie Bt-Mais und herkömmlich gezüchteten Mais unabhängig von einer eventuell erfolgten Beimischung von Bt-Mais zum selben Preis ankaufen werden. Sie wollen damit erreichen, dass in Deutschland produzierter Mais gegenüber Importmais, der zum großen Teil gentechnisch verändert ist, nicht benachteiligt wird. Damit wird deutlich, dass finanzielle Schäden durch den Anbau von Bt-Mais nicht zu erwarten sind.
Positiv-Kennzeichnung:
Die von dem jetzigen Agrar- und früheren Gesundheitsminister im Jahr 1997 erlassene Verordnung zur "Ohne Gentechnik" Kennzeichnung von Produkten war eine solche von ihnen geforderte Positiv-Kennzeichnung. Die in dem im Ausschuss verabschiedeten Gesetzentwurf enthaltene neue Regelung ist jedoch eine Verbrauchertäuschung. Die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" soll darüber informieren, dass im Prozess der Produktion eines Nahrungsmittels auf den Einsatz gentechnischer Methoden verzichtet wird. Es ist keine Qualitätsaussage. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten in ihrer großen Mehrheit, dass Produkte, die als "gentechnikfrei" deklariert werden, auf allen Stufen der Wertschöpfungskette nicht mit der Gentechnik in Berührung gekommen sind. Um das Vertrauen der Verbraucher in eine solche Kennzeichnung zu erhalten, sollten Produkte mit dem Kennzeichen "Ohne Gentechnik" diesen Bedingungen genügen. Tierarzneimittel hergestellt mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen werden in der Tierhaltung vielfach verwendet, Futtermittelzusatzstoffe wie Aminosäuren werden ebenfalls mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugt. Darüber sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend ihren Wünschen informiert werden. Die von der Großen Koalition beschlossene Kennzeichnung leistet dies nicht und stellt deshalb eine grobe Irreführung dar.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan