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Antwort von Gerhard Schick (Bündnis90/Die Grünen)

Sehr geehrte Frau Hundsdorfer,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage zum Thema Agro-Gentechnik. Ihre Besorgnis im Zusammenhang mit der von der großen Koalition geplanten Änderung des Gentechnik-Gesetzes ist sehr berechtigt. In der Tat agiert die schwarz-rote Regierung hier doppelzüngig. Obwohl die Regierung weiß, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung Agro-Gentechnik ablehnt, will sie das Gentechnik-Gesetz nun verschlechtern. Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer verkauft der Öffentlichkeit seine Entwürfe zum Gentechnik-Gesetz und zur Verordnung der guten fachlichen Praxis als großen Erfolg für den Schutz von VerbraucherInnen, Umwelt und gentechnikfreier Landwirtschaft. Ich aber bin der Meinung, dass die von ihm vorgelegten Entwürfe genau das Gegenteil sind. Sie dienen der Agro-Gentechnik-Forschung auf Kosten des Schutzes der gentechnikfreien Landwirtschaft, der VerbraucherInnen und der Umwelt. Die größte Gefahr der jetzigen Novelle des Gentechnik-Gesetzes liegt darin, dass seine Auswirkungen dramatisch unterschätzt werden.

Zwar bleiben die Haftungs- und Standortregisterlösungen bestehen, aber Schutzbestimmungen für die gentechnikfreie Erzeugung und die Sicherheitsanforderungen wurden weitgehend gestrichen. Die Tücken der jetzigen Novelle sind an vielen anderen Stellen versteckt und machen sie zum schärfsten Angriff auf das Vorsorgeprinzip und die Schutzregelungen seit Bestehen des Gentechnik-Gesetzes (1990). Was nützen die strengsten Vorschriften, beispielsweise zur Haftung oder zum Standortregister, wenn gleichzeitig riesige Einfallstore durch Ausnahmeregelungen geschaffen werden - etwa für ganze Gruppen gentechnisch veränderter Pflanzen oder für Gentech-Pflanzen anbauende LandwirtInnen durch Privatabsprachen? Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass die Union und der forschungsfreundliche Flügel der SPD über den Bundesrat versuchen werden, weitere Verschlechterungen am Gentechnik-Gesetz durchzusetzen wie z.B., dass die Haftungsregelung oder die Transparenz des Standortregisters eingeschränkt werden.

Dazu kommt noch, dass Horst Seehofer nicht nur eine schlechte Novelle des geltenden Gentechnik-Gesetzes vorgelegt hat, sondern auch noch statt einer Verordnung zur guten fachlichen Praxis eine Verordnung zur schlechten fachlichen Praxis geschaffen hat. So reichen die darin vorgesehenen Mindestabstände nicht aus, um die gentechnikfreie Produktion zu schützen; ImkerInnen erhalten weder einen ausreichenden Schutz noch ausreichende Informationen ebenso fehlen u.a. Mindestabstandsregelung zu Naturschutzgebieten sowie ein Verbot, dass Gentech-Pflanzen nicht in Naturschutzgebieten angebaut werden dürfen. Es ist wichtig sich dafür einsetzen, dass bei den anstehenden Verhandlungen um das Gentechnik-Gesetz auch die vom Gesetzgeber vorgegebenen Schutzziele der Verordnung zur guten fachlichen Praxis im Gentechnik-Gesetz benannt werden. Das Ziel der Verordnung zur guten fachlichen Praxis ist nicht eine schleichende Kontamination bis zu einem gewissen Schwellenwert, sondern die Nullkontamination.

Ursprünglich hatte die Regierung vor, die Haftungsregelung im Gentechnik-Gesetz auf den EU-Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9% zu begrenzen. Von dieser Änderung will sie nun wieder absehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Union auf Druck der Agrogentechnik-Lobby nicht versucht, im weiteren parlamentarischen Verfahren im Bundestag oder über die unionsgeführten Länder im Bundesrat diese Einschränkung doch noch in das Gesetz reinzuschreiben. Mit meiner Bundestagsfraktion werde ich mich dafür einsetzen, dass die Haftungsregelung nicht auf den EU-Kennzeichnungsschwellenwert eingeschränkt wird. Dieser Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent gilt nur für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Verunreinigungen. Keinesfalls lässt sich daraus ein Freibrief zur Verunreinigung bis zu einem bestimmten Kennzeichnungsschwellenwert und eine generelle Freistellung von der Haftung ableiten, wenn der Verunreinigungswert niedriger als 0,9% ist. Darum geht eine Begrenzung der Haftungsfälle auf den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9% an der Praxis der Lebensmittelproduktion vorbei und ist meiner Auffassung nach ein Verstoß gegen das Verursacherprinzip. Geschädigte LandwirtInnen hätten dann nicht mehr die Möglichkeit, bei nachweisbar wirtschaftlichen Schäden auch unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes Ersatz für ihre Schäden vor Gericht einklagen zu können. Auch würde es durch eine derartige Aushöhlung der Haftungsregelung dann keinen Anreiz mehr für Gentech-Pflanzen anbauende Landwirtinnen und Landwirte mehr geben, Verunreinigungen und somit eine Schädigung der NachbarInnen zu vermeiden. Die Folge wäre eine schleichende Verunreinigung der Landwirtschaft und die Gefährdung der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion.

Grundsätzlich gilt: Die Gesetzgebung ist das eine Standbein, die Entscheidungsmacht der Verbraucher und Landwirte das andere. Um die gentechnikfreie Landwirtschaft langfristig schützen zu können, brauchen wir die Unterstützung von Verbrauchern und Landwirten: Mit einer intensiven Diskussion um die gesetzlichen Regelungen zur Gentechnik, aber auch mit ihrer klaren Entscheidung für die Gentechnikfreiheit.

Gentechnikfreie Landwirtschaft ist nicht nur in Berlin ein Thema: Zusammen mit meinen Parteifreunden aus der Rhein-Neckar-Region setze ich mich für eine gentechnikfreie Metropolregion Rhein-Neckar ein. Ökologische Lebensmittel aus der Region schützen nicht nur gentechnikfreie und biologische Landwirtschaft und damit Arbeitsplätze: Sie dienen auch einer gesünderen und bewussteren Ernährung und sorgen für weniger Schadstoffe, die beim Lebensmitteltransport um die halbe Welt entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick