Nimm mit 512.157 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Sehr geehrte Damen und Herren
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zur Novellierung des Gentechnikgesetzes. Sie äußern dazu Ihre Bedenken und weisen zu Beginn auf die ablehnende Haltung der Bevölkerung hin. Ich will zunächst darauf eingehen und anschließend auf die von Ihnen angesprochenen Punkte des Gesetzentwurfs.
Der hohe Umfragewert hinsichtlich der Ablehnung der grünen Gentechnik wird immer wieder zitiert. In der Drs. 15/5536 hat der damalige grüne Parlamentarische Staatssekretär Matthias Berninger mit Recht darauf hingewiesen, dass die Umfrageergebnisse wesentlich von der Repräsentativität und dem Inhalt der gestellten Fragen ab hängig sind. Dafür Beispiele:
Daran kann man sehen, wie sich diese Prozentzahlen durch die Art der Fragestellung ergeben. Natürlich spielt es auch eine erhebliche Rolle, welche naturwissenschaftlichen und biologischen Kenntnisse die Befragten haben.
Zum Gesetzentwurf selbst: Sie sprechen von gentechnikfreien Lebensmitteln und von einer gentechnikfreien Landwirtschaft. Deshalb er scheint es mir als sinnvoll, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Seit Jahren werden in die EU Ölsaaten und eiweißhaltige Futtermittel eingeführt, weil der Selbstversorgungsgrad der EU bei diesen Produkten bei nur etwa 35 % liegt. 2006 erreichten diese Importe ca. 40 Mio. Tonnen, zum einen Sojaschrot mit 22 Mio. Tonnen, zum anderen 15 Mio. Tonnen Sojabohnen sowie 2,6 Mio. Tonnen Maiskleberfutter. Ein Großteil dieser Futtermittel – vor allem Sojaschrot und Maiskleberfutter – stammen von gentechnisch veränderten Pflanzen. 2006 lag der Anteil gentechnisch veränderter Sojabohnen an der gesamten Anbaufläche in den USA bei fast 90 %, in Argentinien nahe zu 100 % und in Brasilien rund 60 %. So kommen natürlich auch gentechnisch veränderte Futtermittel nach Deutschland, die Soja-Einfuhr beläuft sich auf rund 4 Mio. Tonnen. jährlich.
Die derzeitige Kennzeichnungsregelung dient nicht der Aufklärung des Verbrauchers, sondern führt ihn in die Irre. Nachdem alles, was durch den Tiermagen gegangen ist, nicht gekennzeichnet werden braucht, ebenso wenig wie gentechnisch veränderten Enzyme, meint ein Großteil der Bevölkerung, dass er mit Gentechnik noch nicht in Berührung gekommen ist. Experten der Lebensmittelbranche dagegen stellen fest, dass bei konsequenter Kennzeichnung über 80 % unserer Lebensmittel als gentechnisch verändert auszuzeichnen wären.
Weithin ist unbekannt, dass auch bei uns Lebensmittel gentechnisch verändert (gv) sind. Schon jetzt werden gentechnisch modifiziertes Soja-Lecithin für die Weiterverarbeitung zu Schokolade, Emulgatoren und Vitamin E aus gv-Soja und Speiseöl aus genetisch verändertem Mais oder Raps hergestellt. Weitere Möglichkeiten finden sich bei der Herstellung von Futtermitteln, Backwaren umweltschonender Waschmittel. Zur Herstellung von Käse braucht man das im Magen säugender Kälber entstehende Lab bzw. das darin enthaltende Chymosin. Es wäre illusorisch, wollte man die benötigte Menge an Chymosin heute auf diese Art und Weise gewinnen, deshalb wird es weltweit gentechnisch erzeugt.
Kurz zu Ihrem Hinweis auf andere Staaten:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.09.2007 ein Gesetz in Oberösterreich, das ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen enthielt, für unzulässig erklärt. Danach sind Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nicht mehr möglich.
Nun zu den von Ihnen konkret angesprochen Punkten:
Erleichterung von Freilandversuchen:
Das sog. „vereinfachte Verfahren“, soll lediglich verhindern, dass eine gentechnisch veränderte Pflanze, die alle vorgeschriebenen Prüfungen durchlaufen hat, an einem anderen Standort noch einmal die gleiche Prozedur durchlaufen muss. Es handelt sich hier ausschließlich um Versuchsanbau, der selbstverständlich den Behörden angezeigt werden muss. Die Prüfung an einem anderen Standort hat zum Ziel, die Pflanze unter anderen Umweltbedingungen zu testen und so die Kenntnisse zu erweitern.
Private Absprachen:
Selbstverständlich entbindet eine private Absprache mit einem anderen Landwirt den gentechnisch veränderte Pflanzen anbauenden Landwirt nicht, die Koexistenzregeln zu den anderen Nachbarn einzuhalten. Er hat natürlich auch alle anderen Vorschriften für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu beachten. Zwei Landwirte können sich aber auf einen geringeren Sicherheitsabstand einigen, wenn nur der Vertragspartner von dem Anbau betroffen sein kann und er z. B. seinen Mais ohnehin an seine Tiere verfüttert und nicht in den Verkehr bringt. Die Vereinbarung muss der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden.
Sicherheitsabstand:
Man verfügt über die Bestimmung des Sicherheitsabstandes für den Anbau von GVO-Mais inzwischen über viele Untersuchungsergebnisse (wenn Sie sich näher informieren wollen: www.biosicherheit.de, Stichwort „Koexistenz“). Danach stellen die jetzt festgesetzten 150 m für den konventionellen Mais einen Sicherheitsfaktor von 3 dar, weil aufgrund der Untersuchungsergebnisse ein Abstand von 50 m ausreicht, um die 0,9 %-Schwellenwert einzuhalten. Der Sicherheitsfaktor zu Öko-Mais mit 300 m ist also noch einmal verdoppelt.
Eintrag von GVO unterhalb von 0,9 %:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zur Frage der Haftung ein Fachgespräch mit namhaften Professoren aus den entsprechenden Fachrichtungen des Rechtsbereiches durchgeführt, dabei waren sich alle Experten einig, dass Verträge oder Vereinbarungen unter der 0,9 %-Schwelle null und nichtig sind.
Koexistenzkosten:
Hat der GVO Maisanbauende Landwirt die Regeln der guten fachlichen Praxis eingehalten, ist davon auszugehen, dass der Schwellenwert nicht überschritten ist. Will der Nachbarlandwirt seinen Mais verkaufen und der Verkäufer verlangt einen Test auf GVO-Besatz, dann muss die Kostenfrage zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geklärt werden. Das Problem entsteht ohnehin nur, wenn Körnermais verkauft wird, im Fall der Verfütterung ist ein Test auf GVO überflüssig.
Rechtsgültigkeit, gentechnikfreie Regionen:
Dazu siehe obige Ausführungen. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Frau Marianne Fischer Boel in der Vergangenheit wiederholt betont hat, dass die Deklarierung von gentechnikfreien Regionen gegen das EU-Recht verstößt.
Ich hoffe, einige meiner Ausführungen waren für Sie von Interesse und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernd Schmidbauer MdB