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Antwort von Wolfgang Wieland (B.90/Grüne)

Sehr geehrte Frau Hundsdorfer,

vielen Dank für Ihre email an Herrn Wieland. Er hat mich gebeten Ihnen darauf zu antworten. Sie wissen sicher, dass wir Grüne uns schon immer gegen Gentechnik in der Landwirtschaft aussprechen. Dies hat auch Renate Künast in ihrer Zeit als Verbraucherministerin getan. Herr Seehofer, ihr Nachfolger in der Großen Koalition spielt da ein gefährliches Spiel.

In den kommenden Monaten wird die Novelle des Gentechnikrechts eine große Rolle im parlamentarischen Verfahren spielen. Seehofer verkaufte der Öffentlichkeit am 24. Juli scheinheilig seine Entwürfe zum Gentechnik-Gesetz und zur Verordnung der guten fachlichen Praxis als großen Erfolg für den Schutz von Verbrauchern, Umwelt und der gentechnikfreien Landwirtschaft in der Öffentlichkeit. Wir sagen: Die von ihm vorgelegten Entwürfe sind genau das Gegenteil. Sie dienen der Agro-Gentechnik-Forschung auf Kosten des Schutzes der gentechnikfreien Landwirtschaft, der Verbraucher und der Umwelt. Die größte Gefahr der jetzigen Novelle des Gentechnik-Gesetzes liegt darin, dass seine Auswirkungen dramatisch unterschätzt werden. Zwar bleiben die Haftungs- und Standortregisterlösungen bestehen, aber Schutzbestimmungen für die gentechnikfreie Erzeugung und die Sicherheitsanforderungen wurden weitgehend gestrichen.

Die Tücken der jetzigen Novelle sind an vielen anderen Stellen versteckt und machen sie zum schärfsten Angriff auf das Vorsorgeprinzip und die Schutzregelungen seit Bestehen des Gentechnik-Gesetzes (1990). Was nützen die strengsten Vorschriften, beispielsweise zur Haftung oder zum Standortregister, wenn gleichzeitig riesige Einfallstore durch Ausnahmeregelungen geschaffen werden, etwa für ganze Gruppen gentechnisch veränderter Pflanzen oder für Gentech-Pflanzen anbauende Landwirte durch Privatabsprachen.

Dazu hat Seehofer im Gesetz die rechtliche Grundlage für die Verordnung zur guten fachlichen Praxis massiv verschlechtert. Statt einer Verordnung zur guten fachlichen Praxis hat er eine Verordnung zur schlechten fachlichen Praxis geschaffen. So reichen die Mindestabstände nicht aus, um gentechnikfreie Produktion zu schützen, die Imker erhalten weder einen ausreichenden Schutz noch ausreichende Informationen ebenso fehlen u.a. Mindestabstandsregelung zu Naturschutzgebieten sowie ein Verbot, dass Gentech-Pflanzen nicht in Naturschutzgebieten angebaut werden dürfen. Ursprünglich hatte die Regierung vor, die Haftungsregelung im Gentechnik-Gesetz auf den EU-Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % zu begrenzen.

Von dieser Änderung will sie nun - laut dem Ende Juli von Landwirtschaftsminister Seehofer vorgestellten Gesetzentwurf - wieder absehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Unionsfraktion auf Druck der Agrogentechnik-Lobby nicht versucht, im parlamentarischen Verfahren diese Einschränkung doch noch in das Gesetz reinzuschreiben. Wir werden uns stark dafür einsetzen, dass die Haftungsregelung nicht auf den EU-Kennzeichnungsschwellenwert eingeschränkt wird. Dieser Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent gilt nur für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Verunreinigungen. Keinesfalls lässt sich daraus ein Freibrief zur Verunreinigung bis zu einem bestimmten Kennzeichnungsschwellenwert und eine generelle Freistellung von der Haftung ableiten, wenn der Verunreinigungswert niedriger als 0,9 % ist. Darum geht eine Begrenzung der Haftungsfälle auf den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % an der Praxis der Lebensmittelproduktion vorbei und unserer Auffassung nach ein Verstoß gegen das Verursacherprinzip. Geschädigte Landwirte hätten dann nicht mehr die Möglichkeit, bei nachweisbar wirtschaftlichen Schäden auch unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes Ersatz für ihre Schäden vor Gericht einklagen zu können. Auch würde es durch eine derartige Aushöhlung der Haftungsregelung dann keinen Anreiz mehr für Gentech-Pflanzen anbauende Landwirte mehr geben, Verunreinigungen und somit eine Schädigung der Nachbarn zu vermeiden. Die Folge wäre eine schleichende Verunreinigung der Landwirtschaft und die Gefährdung der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion.

Mit dem Wort "insbesonder" wird in dem derzeit geltenden Gentechnik-Gesetz sichergestellt, dass es auch außerhalb der im Gentechnik-Gesetz in der Haftungsregelung angesprochenen Fälle zu wirtschaftlichen Schäden kommen kann. Ob diese als wesentliche Beeinträchtigung gelten, muss dann vor Gericht entschieden werden. Wir hätten uns seinerzeit bei den Verhandlungen mit unserem SPD-Koalitionspartner lieber eine noch klarer Lösung im Gentechnik-Gesetz für diese Schadensfälle gewünscht. Unser politisches Ziel war dabei, dass für wirtschaftliche Schäden über die drei bisher im Gesetz genannten Fallgruppen hinaus der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz hat zum Beispiel wenn im Produktionsprozess ein niedrigerer Schwellenwert verlangt wird. Bei den Diskussionen wurden von grüner Seite folgende Erweiterungen der Schadensausgleichs-Fälle vorgeschlagen, die sich jedoch gegenüber unserem Koalitionspartner (vor allem den SPD-geführten Ministerien und den Ländern) nicht durchsetzen ließen: die Sache nicht mehr zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden kann oder der Verfügungsberechtigte gegenüber Dritten eingegangene Verpflichtungen nicht einhalten kann.

Gefordert werden könnte auch, dass zumindest ein so genannter "Prozess-Schwellenwert" eingeführt wird, d.h. wenn die Ernteprodukte soweit verunreinigt sind, dass sie für den weiteren Verarbeitungsprozess nicht mehr weiter verwendbar sind. Dieser Schwellenwert wird dann unterhalb von 0,9 % liegen.

Politisch haben wir uns immer dafür eingesetzt, dass die Kosten die Verursacher tragen müssen. Wir begrüßen es, dass Teile der SPD nun in der neuen Koalition inzwischen auch fordern, dass die Testkosten vom Verursacher übernommen werden sollen. Doch scheinbar haben sie sich nicht durchgesetzt, denn in dem nun von Landwirtschaftsminister Seehofer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Gentechnikrechts ist diese Frage nicht berücksichtigt. Es ist rechtlich allerdings schwer, diese Frage zu lösen. Schon in der rot-grünen Regierungszeit war es stets das Argument der SPD, dass eine generelle Übernahme von Testkosten - unabhängig davon, ob eine Verunreinigung festgestellt wird oder nicht - sich nicht mit allgemeinem Recht vereinbaren lässt. Dieses Recht auf generelle Erstattung von Testkosten gibt es auch in anderen Bereichen nicht. Darum ist im jetzt geltenden Gentechnikrecht auch aus unserer Sicht hier keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden.

Vorstellbar wäre es aber, dass zumindest die Kosten für Tests von dem Verursacher übernommen werden müssen, wenn eine gentechnische Verunreinigung nachgewiesen wurde. Zusätzlich könnte man im Rahmen der guten fachlichen Praxis noch sicherstellen, dass diejenigen, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen oder freisetzen, im Rahmen bestimmter Abstände verpflichtet werden, regelmäßig Tests durchzuführen.

Unterstützung für eine erleichterte Kennzeichnung tierischer Produkte. Ja, dass ist eine Forderung, die von Bündnis90/Die Grünen bereits an die EU-Kommission gerichtet wurde, als Horst Seehofer noch in der Opposition war und die Union sich selten so verbraucherfreundlich generierte. Nur leider zeigt die EU-Kommission keinerlei Bereitschaft, die dafür notwendige Veränderung der EU-rechtlichen Vorgaben in die Wege zu leiten und bisher hat Seehofer auch noch nicht offen gelegt, mit welchen konkreten Maßnahmen er seine gut klingende Ankündigung bei der EU-Kommission durchsetzen will. Grundsätzlich ist diese Kennzeichnungslücke ein sehr großes Problem und das Haupteinfallstor für die Agro-Gentechnik in Deutschland. Zwar können Landwirte erkennen, ob das Tierfutter gentechnisch verändert ist (denn dieses muss gekennzeichnet werden), aber diese Information wird nicht an die Verbraucher weiter gegeben, denn Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, müssen eben nicht gekennzeichnet werden. Darum sind Gentech-Futtermittel derzeit die "trojanischen Pferde" der Gentech-Industrie.

Solange sich die EU-Rechtsgrundlage hier nicht verändert, sollte zumindest auf nationaler Ebene eine Lösung für diese Problematik gesucht werden. Darum begrüßen wir auch, dass Seehofer eine Reform der veralteten Neue Lebensmittel-Verordnung (NLV) angekündigt hat, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig Produkte von Tieren mit einem Label "ohne Gentechnik" wählen können, die nicht mit Gentech-Futter gefüttert wurden. Dazu haben wir bereits im Juni, zusammen mit den Verbänden, Vorschläge erarbeitet. Denn wenn die Information, dass Gentech-Futtermittel verfüttert wurden, schon nicht an die Verbraucher weitergeben werden kann, dann sollte zumindest die Information weiter gegeben werden, dass die Landwirte keine Gentech-Futtermittel eingesetzt haben. Grundvoraussetzung für ein Label "ohne Gentechnik" auf tierischen Produkten wie Milch oder Käse muss sein, dass die Tiere, von denen diese Produkte stammen, mit gentechnikfreien Futtermitteln gefüttert wurden.

Wichtig ist auch, dass die beteiligten Wirtschaftsverbände, die gentechnikfrei produzieren wollen, wie in Österreich bei der Erstellung der Regelungen mit eingebunden werden. Sonst kommt wieder eine für Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft unpraktikable Lösung heraus wie die derzeitig gültige NLV, die 1998 unter Seehofer als damaliger Gesundheitsminister entstanden ist und in Deutschland bislang ein Verhinderungsgesetz für die Kennzeichnung GVO-freier Produkte ist.

Man kann sich derzeit nur verwundert die Augen reiben, wenn sich nun Befürworter der Agro-Gentechnik wie Raiffeisen oder große Tierfutter-Konzerne (die bisher von der Kennzeichnungslücke bei tierischen Produkten profitierten und gut mit Gentech-Futtermitteln verdienten) die von Seehofer geplante (aber noch nicht vorgelegte) Novelle der NLV per se als ?Verbrauchertäuschung? bezeichnen. Ihr Argument: Wenn die NLV an geltende EU-Regelungen angepasst werden soll, dann dürfen auch gentechnisch hergestellte Tierarzneimittel und Futtermittelzusatzstoffe, die gentechnisch erzeugt wurden, aber keine gentechnisch veränderten Organismen mehr enthalten, verwendet werden. Wenn es nach Auffassung der Agro-Industrie geht, dann sollte am besten einfach jedes Lebensmittel ein Gentech-Label tragen, weil irgendwann bei der Herstellung eines Enzyms oder Zusatzstoffes Gentechnik eingesetzt wurde. Verbraucher wollen wählen können, ob sie mit ihrem Kauf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen unterstützen wollen oder nicht. Dabei richtet sich die Hauptkritik gegen die Freisetzung oder den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen - wegen der Risiken der Verunreinigung der gentechnikfreien Produktion und der Risiken für die Umwelt, und weil Organismen - einmal in die Natur freigesetzt - nicht rückholbar sind. Arzneimittel oder Zusatzstoffen dagegen werden in geschlossenen Systemen, also in Labors oder Industrieanlagen, produziert, für die hohe Sicherheitsstandards gelten.

Gentechnikfreier Honig

In der Tat sind Imker die Gruppe in unserer Gesellschaft, die sehr stark von dem Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 in Deutschland betroffen ist und für deren Schutz es keine Regelungen gibt. Landwirtschaftsminister Seehofer ließ die Sorten aus MON810 zu, bevor es rechtliche Anbauvorschriften gab, mit der die gentechnikfreie Landwirtschaft und auch Imker vor Kontaminationen geschützt werden können. Der dadurch durch Seehofer erstmalig in Deutschland ermöglichte kommerzielle Anbau von Gentech-Mais hat bei zahlreichen Imkern bereits große Probleme verursacht, weil der MON810-Pollen im Honig gelandet ist. Dabei hat der Gentech-Mais MON810 keine EU-rechtliche Zulassung als Lebensmittel. Das Nachsehen haben Imker und die Verbraucher. Darum klagen Imker derzeit zu Recht gegen den kommerziellen Anbau von MON810-Sorten in Deutschland.

Auch in der nun von Seehofer vorgelegten Novelle des Gentechnikrechts und vor allem in dem Verordnungsentwurf zur guten fachlichen Praxis sind - anders als er im übrigen zum Beispiel auf der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Pakets behauptet hat - keinerlei Schutzregelung für Imker mit aufgenommen worden. Wir fordern von Seehofer, dass die Belange von Imkern sowohl bei der Novelle des Gentechnik-Gesetzes als auch bei einer Verordnung zur guten fachlichen Praxis - zum Beispiel hinsichtlich Informationspflichten und Mindestabständen - berücksichtigt werden. Die Lasten der Koexistenzsicherung dürfen nicht den Imkern aufgebürdet werden, auch müssen Imker bei einer Verunreinigung ihres Honigs Schadensansprüche stellen können vor Gericht. Unser Positionen zur Gentechnik finden Sie auch auf unserer Homepage:

http://www.gruene-bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Monika Arnholdt-Esche