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Antwort von Armin Kammrad an Horst Seehofer

Augsburg, 9.2.2006

Sehr geehrter Herr Seehofer, sehr geehrter Herr Köhler,

Als Antwort auf Ihr Schreiben, möchte ich mich auf nur wenige Punkte konzentrieren:

Sie erwähnen selbst, dass ein ziemlich große Mehrheit der Menschen in Deutschland wie in der EU insgesamt gegen die Einführung der GEN-Technik sind. Dem gegenüber verweisen Sie auf rechtlich bindende EU-Beschlüsse. Dies sagt allerdings nur aus, dass in diesem Beschlüssen der Wille der Mehrheit kein Niederschlag findet. Vielmehr wird in Brüssel offenbar „Demokratie“ nur für die Konzerne gemacht, die an der Gentechnik verdienen wollen.

Grundsätzlich ist jedoch nicht einzusehen, warum die Menschen hier nicht selbst bestimmen dürfen und können. Wenn dies in der EU nicht mehr möglich ist, bestätigt dies nur, dass die EU in ihrem Konstrukt antidemokratisch ist.

Außerdem ist es offenbar den GEN-Konzernen nicht gelungen, die Menschen von der Ungefährlichkeit und vom Nutzen zu überzeugen. Es kann nicht die Aufgabe einer auf Demokratie und soziale Standards orientierten Politik sein, durch politische Beschlüsse, den Konzerne ihre Überzeugungsarbeit abzunehmen. Für ein solches Vorgehen fehlt das Mandat.

Wie hoch auch immer das Risiko der Gentechnik eingeschätzt wird, kann eine Politik die Konzerne von ihrer Haftung nicht entlasten. Dies wird hier allerdings versucht. Die EU benötigt keine künstlerischen Anbau und muss deshalb auch kein Restrisiko in Kaufnehmen. Wenn in der EU kein Interesse an „Genfood" besteht, fehlt halt der Markt und die Nachfrage. Die Konzerne müssen sich halt andere Produkte überlegen, die sich absetzen lassen. Marktsteuerung im Sinne einiger Konzerne ist nicht Aufgabe einer am Grundgesetz orientierten Politik (vgl. GG Art.1 Abs.2). Auch die Landwirte, welche „Genfood" anbauen wollen, sind hier kein Argument. Es geht hier doch um den Gewinn und nicht - wie beim Verbraucher - um gesunde Ernährung.

Wer selbst per Gesetze Recht macht, kann natürlich recht einfach davon abweichende Handlungen als rechtswidrig einstufen. Ob eine Politik, die in ihren Gesetzen den Verbraucher und seiner Wünsche einfach ignoriert, nun rechtens ist, stelle ich hiermit ausdrücklich in Frage. Eine Anbauweise, die andere gefährdet, bleibt auch trotz noch so vieler Regelungen rechtwidrig, weil es keinen Anspruch geben kann, durch die eigene Anbauweise andere zu gefährden. Der Anbau von GEN-Produkte wäre nur dann nicht rechtswidrig, wenn die Gefährdung anderer wirklich komplett ausgeschlossen wäre. Besonders unserer Grundgesetz kennt keine unbegrenzte Freiheit des Marktes. Viel mehr folgert daraus eine verfassungsimmanente Schranke auch bezüglich von Wirtschaftsinteressen.

Eine am Grundgesetz orientierte Politik sollte sich gerade hier auf verfassungsrechtliche Grundstandards orientieren und bezüglich GEN-Technik in der Ernährung endlich das erforderliche Referendum durchführen. Es sollte kein Problem sein, dass gerade in Fragen der Ernährung „alle Gewalt vom Volk" ausgeht (GG Art.20). Es zwingt Sie niemand, Herr Seehofer, dazu, die Interessen der Konzerne über die Ihrer Wähler zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Kammrad

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