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Antwort von Robert Möckel an Horst Seehofer

Berlin, 16.2.2006

Sehr geehrter Herr Seehofer,

in Ihrer Antwort sprechen Sie davon, dass Sie mit "Versicherungen" in Kontakt stehen, die mögliche Folgeschäden einer Verunreinigung durch GVO-Anbau, versichern. Ich halte dies für extrem unrealistisch, da es genau zwei Dinge auf der Welt gibt, die man nicht versichern lassen kann. Eines davon sind die Folgen der Gentechnik. Auch dass in diesem Zuge auch nur die Überlegung aufkam, einen Fond (auch) aus Steuergeldern zu finanzieren ist eine Frechheit in Anbetracht der breiten Ablehnung der Grünen Gentechnik in der Bevölkerung. "Ernstzunehmende Wissenschaftler bestätigen, dass die sog. Koexistenz beider Anbausysteme(mit und ohne Gentechnik) in der Praxis möglich ist". Ob es "möglich" ist, sei dahin gestellt. Die Frage ist die nach dem Realismus dieser Aussage. Zahlreiche Beispiele belegen jedoch, dass in der Praxis eine Koexistenz (in der bis jetzt praktizierten Form) nicht möglich ist. So z.B. in Kanada. Dort können ökologisch wirtschaftende Betriebe keinen Raps mehr anbauen, da dieser von umliegenden Feldern oder von bereits in der Natur aufgekreuzten Sorten sofort kontaminiert werden würde. In Fragen der Koexistenz spielt die Warenstrom bzw. Kennzeichnung eine direkte Rolle. In diesem Bereich stellen z.B. Stiftung Waren Test immer wieder fest (bereits in vielen EU Ländern), dass kennzeichnungspflichtige Produkte keine Kennzeichnung aufweisen. Auch z.B. in Baden Württemberg wurde unwissend GVO-Saatgut ausgesät. Nun frage ich mich, wie Sie eine Koexistenz, eine Warenstromtrennung und eine sichere Kennzeichnungspflicht gewährleisten wollen, wenn selbst jetzt, wo GVO Anbau bzw. Produkte noch einen vernichtend geringen Anteil am Ganzen ausmachen, die von Ihnen gelobten und als ausreichend deklarierten Vorschriften und Gesetze keinen ausreichenden Schutz für diejenigen bilden, die die Grüne Gentechnik nicht in ihrem Essen oder auf ihrem Acker haben wollen.

"Um letztlich überzeugende Sicherheit zu gewinnen, haben die Betreiber einer gentechnischen Veränderung darüber hinaus die Pflicht, ihr Konstrukt nach der Zulassung in der Praxis zu beobachten und alle Hinweise auf auftretende Schäden unverzüglich zu melden. Das Konstrukt wird dann ggf. aus dem Verkehr gezogen."

Laut Ihrer Aussage "haben die Betreiber einer gentechnischen Veränderung", also im Übertragenen Sinne der Hersteller des GVO Produkts, "die Pflicht, ihr Konstrukt nach der Zulassung in der Praxis zu beobachten und alle Hinweise auf auftretende Schäden unverzüglich zu melden". Folglich sollen die Nutznießer, ihre eigene Technologie überprüfen und bei Verdacht ihren eigenen Gewinn aufs Spiel setzen. Gibt es keine unabhängige Instanz?

"Das Konstrukt wird dann ggf. aus dem Verkehr gezogen." Wie wollen Sie dies bewerkstelligen, wenn sich das Transgen schon auf Wildverwandte übertragen hat?

"Denn die Belieferung Deutschlands mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut, die mit Gentechnik hergestellt werden, kann nach den Regeln der Europäischen Union dadurch nicht verhindert werden. Wir sollten deshalb auch in Deutschland die Grüne Gentechnik weiterentwickeln, allerdings ohne jedes Zugeständnis in Fragen der Sicherheit und Unbedenklichkeit, denen Priorität vor allen wirtschaftlichen Überlegungen zukommt."

In meinen Ohren klingt es sehr heuchlerisch, wenn sie das (von vielen NGOs und Naturschutzverbänden als bereits unzureichend in puncto Sicherheit und Informationsoffenlegung) Gentechnikgesetz lockern wollen und dabei von "Fragen der Sicherheit und Unbedenklichkeit, denen Priorität vor allen wirtschaftlichen Überlegungen zukommt" sprechen.

Ich hoffe, Sie sehen dies als konstruktive Kritik und fordere Sie auf, die Augen nicht vor der Wirklichkeit zu verschließen, um eine angemessene Politik im Sinne der Natur und vor allem der Menschen, die in Deutschland leben, zu betreiben.

mit freundlichen Grüßen

Robert Möckel

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