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5-Minuten-Info zur ersten Campact Gentechnik-Kampagne

Der Bundestag muss die gentechnikfreie Landwirtschaft sichern!

Mit wichtigen Änderungen am Gentechnik-Gesetz hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, den Anbau von Gen-Pflanzen in der Landwirtschaft zu erleichtern. Mit der Kampagne "Gentechnik stoppen" begleiten wir seit Januar 2006 den Prozess der Gesetzgebung: Mit zahlreichen Aktionen haben wir von den Politiker/innen immer wieder gefordert, die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen. Zuletzt mit unserer bundesweiten Aktionstour durch 25 Wahlkreise im Sommer. In den nächsten Wochen durchläuft das Gesetz die letzte, entscheidende Etappe: Es wird im Bundestag beraten und dann verabschiedet.

Unsere bisherigen Proteste waren erfolgreich. Der Gesetzentwurf, den Verbraucherschutzminister Horst Seehofer im Juli dieses Jahres vorgelegt hat, geht auf zahlreiche unserer Forderungen ein: Es soll bei der so genannten gesamtschuldnerischen Haftung bleiben. Wenn das Feld eines gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirtes verunreinigt wird, haften alle Gentechnik-Landwirte in der Nachbarschaft. Auch soll das Standortregister der Gentechnik-Äcker öffentlich einsehbar bleiben.

Doch noch ist nichts in trockenen Tüchern: Denn trotz unserer Erfolge enthält Seehofers Gesetzentwurf noch gefährliche Schlupflöcher: Er reicht nicht aus, um die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen und unser Essen frei von Gentechnik zu halten. Zudem setzt die Gentechnik-Lobby alles daran, dass die Bundestagsabgeordneten die Pflichten für Gentechnik-Anbauer im parlamentarischen Verfahren weiter abschwächen. Daher kommt es jetzt auf die Parlamentarier/innen an.

Wir fordern von den Abgeordneten des Bundestags: Verhindern Sie eine Verwässerung des Gentechnikgesetzes beim Standortregister und der gesamtschuldnerischen Haftung! Sorgen Sie für Regelungen, die uns vor einem schleichenden Einzug der Gentechnik schützen:


1. Haftung ab der Nachweisgrenze

Ein Erfolg unserer Proteste war es, dass es zumindest möglich bleiben soll, dass Gentechnik-Anbauer auch für Verschmutzungen unter 0,9 Prozent haften, wenn sie Nachbarfelder mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigen. Doch die gültige Regelung ist mit Rechtsunsicherheiten verbunden. Gentechnikfrei arbeitende Landwirte müssten vor Gericht klären, ob auch unter 0,9 Prozent gehaftet wird. Der Nachweis von gentechnischer Verunreinigung ist technisch schon ab 0,1 Prozent möglich. Wir fordern eine Haftung ab dieser Nachweisgrenze. Nur so können wir dauerhaft abwenden, dass Gentechnik schleichend in unsere Lebensmittel Einzug hält.


2. Keine Aushöhlung der Regeln durch nachbarschaftliche Absprachen

Ein besonders gefährliches Einfallstor für einen klammheimlichen Einzug der Gentechnik stellt die Möglichkeit der so genannten privaten „Absprachen“ zwischen Nachbarn dar, welche die Bundesregierung plant: Für Gentechnik-Anbauer sollen Mindestabstände zu anderen Feldern und Haftungspflichten nicht gelten, wenn der benachbarte Landwirt sich auf eine Anfrage hin nicht schnell genug äußert oder der Anfrage zustimmt. Die verschmutzten Felder des Nachbarn würden nicht im Standortregister verzeichnet. Pollenflug, bestäubende Insekten und die gemeinsame Nutzung von Erntemaschinen würden dafür sorgen, dass immer mehr Flächen mit Gentechnik kontaminiert würden.


3. Gentechnik-Produzenten müssen die Kosten tragen, die sie verursachen

Wer einen Schaden verursacht sollte – gemäß dem Verursacher-Prinzip – auch dafür bezahlen. Das muss auch für Gentechnik-Produzenten gelten. Doch derzeit tragen gentechnikfrei wirtschaftende Bauern die Laborkosten, um gentechnischer Verunreinigung auf ihren Feldern auf die Spur zu kommen. Bei kleinen Anbauflächen kostet dies schnell die Hälfte des möglichen Ertrags. Die Analysekosten machen gentechnikfrei hergestellte Produkte bis zu 10 Prozent teurer. In Zukunft sollten die Gentechnik-Produzenten für diese Kosten aufkommen.


4. Verbraucher/innen müssen erkennen können, ob Milch und Fleisch von Tieren ohne Gentechnik-Futter kommt

Pflanzliche Produkte müssen schon jetzt überall in der Europäischen Union gekennzeichnet werden, wenn sie Gentechnik enthalten. So können wir sicher sein, dass in den meisten Lebensmitteln keine Gentechnik drin ist.

Bei tierischen Produkten gibt es allerdings eine Lücke. Werden Tiere mit Gentechnik gefüttert, müssen ihre Milch, ihre Eier und ihr Fleisch im Laden nicht entsprechend gekennzeichnet werden. Und dies, obwohl praktische alle Gentechnik-Produkte in Europa an Tiere verfüttert werden. Somit können wir als Verbraucher/innen nicht erkennen, ob wir Gentechnik essen.

Teile der Bundesregierung planen nun eine nationale Regelung, mit der tierische Gentechnik-Lebensmittel erkennbar werden sollen. Lebensmittel, die von Tieren stammen, die gentechnikfrei gefüttert wurden, sollen auch als „gentechnikfrei“ gekennzeichnet werden können. Gegen diese Pläne läuft die Gentechniklobby Sturm.


Fordern Sie die Abgeordneten im Bundestag auf, für ein strenges Gentechnik-Gesetz einzutreten! Belagern Sie mit Ihren Argumenten gegen Gentechnik den Bundestag!