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Standard-Antwort (neu) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf die Wahlkreisaktion

Sehr geehrter Herr XXX,

für Ihre Mail danke ich Ihnen recht herzlich.

Ich kann Ihre Sorgen insofern gut verstehen, als ich feststellen muss, dass über die grüne Gentechnik in Deutschland zum überwiegenden Teil falsche Informationen verbreitet werden - aus einer bestimmten Richtung mit voller Absicht. Deshalb will ich nachfolgend versuchen, Ihnen einen umfassenden Überblick über die Situation des Einsatzes der grünen Gentechnik in Deutschland zu geben:

Sie schreiben, Sie wollen sich auch in Zukunft gentechnikfrei ernähren. Deshalb erscheint es mir als sinnvoll, Sie auf folgende Faktenlage hinzuweisen.

Jährlich werden ca. 45 Millionen Tonnen von gentechnisch veränderten Rohstoffen (Soja und Maiskleber) in die EU importiert, weil diese ihren Bedarf an Eiweiß nur zu 50 % selbst decken kann. Allein nach Deutschland werden schon seit längerer Zeit 6 Mio. Tonnen pro Jahr von gentechnisch verändertem Soja eingeführt.

Die derzeitige Kennzeichnungsregelung dient nicht der Aufklärung des Verbrauchers, sondern führt ihn in die Irre. Nachdem alles, was durch den Tiermagen gegangen ist, nicht gekennzeichnet werden braucht, ebenso wenig wie gentechnisch veränderten Enzyme, meint ein Großteil der Bevölkerung, dass er mit Gentechnik noch nicht in Berührung gekommen ist. Experten der Lebensmittelbranche dagegen stellen fest, dass bei konsequenter Kennzeichnung 80 % unserer Lebensmittel als gentechnisch verändert auszuzeichnen wären.

Weithin ist unbekannt, dass auch bei uns Lebensmittel gentechnisch verändert (gv) sind.

Schon jetzt werden gentechnisch modifiziertes Soja-Lecithin für die Weiterverarbeitung zu Schokolade, Emulgatoren und Vitamin E aus gv-Soja und Speiseöl aus genetisch verändertem Mais oder Raps hergestellt. Weitere Möglichkeiten finden sich bei der Herstellung von Futtermitteln, Backwaren umweltschonender Waschmittel. Zur Herstellung von Käse braucht man das im Magen säugender Kälber entstehende Lab bzw. das darin enthaltende Chymosin. Es wäre illusorisch, wollte man die benötigte Menge an Chymosin heute auf diese Art und Weise gewinnen, deshalb wird er weltweit gentechnisch erzeugt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich für meine Person hätten nichts gegen eine konsequente Kennzeichnung aller Lebensmittel, für deren Herstellung GVO´s eingesetzt wurden. Dies ist aber eine Frage, die zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden muss.

Sie haben die Haftungsregelung angesprochen:

Der von Ihnen zitierte Grenzwert von 0,9 % kann nicht Gegenstand der Novellierung des Gentechnikgesetzes sein, da er im November 2002 von den EU-Landwirtschaftsministern beschlossen wurde; die damals zuständige Ministerin Künast hatte diesem Wert zugestimmt. Hintergrund dieser Entscheidung war die Tatsache, dass große Warenströme von gentechnisch veränderten Futtermitteln in die EU gelangen (dazu unten mehr) und deshalb ein niedrigerer Wert in der Praxis nicht zu vertretbaren Kosten einzuhalten wäre.

Es bleibt auch festzuhalten, dass dem im Augenblick gültigem Gesetz, nämlich "drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes" vom 22.03.2006, das der vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2001/18/IG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt diente, auch die Fraktion von Bündnis '90/Die Grünen zugestimmt hat. Die in diesem Gesetz festgeschriebene Haftungsregel soll, wie Bundesminister Seehofer es in den letzten Wochen mehrfach bestätigt hat, nicht geändert werden. Es bleibt also bei der gesamtschuldnerischen verschuldensunabhängigen Haftung. Im Zuge der Novellierung des Gentechnikgesetzes wird die "gute fachliche Praxis" definiert, an die sich ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, von Saat bis einschließlich der Ernte halten muss. Für den Fall, dass es trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis zu einer Überschreitung des Schwellenwertes kommt, soll das Haftungsrisiko durch eine Verbände-Vereinbarung abgedeckt werden.

Zur Frage des Auskreuzungsrisikos:

In Deutschland wird zurzeit nur gentechnisch veränderter Mais als Ackerfrucht angebaut, in diesem Jahr sind es etwa 970 ha. Zum Auskreuzungsrisiko ist zu sagen, dass der Maispollen schwer ist und schon von daher seine Verbreitung begrenzt ist. Außerdem kann es zu einer Auskreuzung nur kommen, wenn die Blühtermine des gentechnisch veränderten Maises und des Empfängermaises übereinstimmen. Zudem entfällt bei Mais die Möglichkeit der Vermischung mit der Wildform, denn diese gibt es in Europa nicht. Außerdem ist zu beachten: Bei dem heute angebauten Mais handelt es sich um "Hybrid-Mais", der in Deutschland schon seit über 20 Jahren angebaut wird. Es handelt sich hier um die Kreuzung von zwei nur entfernt miteinander verwandten Linien, die in der Regel zu einer Ertragssteigerung und zu einer besseren Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Schädlingen führt. Die Ernte kann aber nicht als Saatgut - wie etwa bei Weizen, Gerste oder Roggen - für das nächste Jahr genutzt werden, weil diese Hybridsorten keinen oder nur kümmerlichen Aufwuchs bringen; dieser Mais kann sich also nicht weiter vermehren. Dies dürfte Ihnen aber als Doktorandin der Agrarwissenschaften bekannt sein.

Der Erprobungsanbau von 2004 hat gezeigt, dass ein Trennstreifen von 20 m bei Mais ausreicht, um den Schwellenwert von 0,9 % einzuhalten, die Ergebnisse von 2005 haben aufgrund ungünstiger Windverhältnisse einen Sicherheitsabstand von 50 m erbracht. Bundesminister Seehofer - auch dies hat er wiederholt in der Öffentlichkeit geäußert - denkt an einen Abstand von 150 m, um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein. Dieser Abstand wird dazu führen, dass in Deutschland in Ländern mit klein strukturierter Landwirtschaft, wie etwa in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland und Bayern nur in Ausnahmefällen gentechnisch veränderter Mais angebaut wird. Der Anbau wird nur dort stattfinden, wo die Landwirte große Schwierigkeiten mit dem schädlichen Maiszünsler haben und große Feldabstände zu den Nachbarn vorhanden sind.

Da Sie die Sicherheit der grünen Gentechnik angesprochen haben, will ich Ihnen einmal darlegen, wie das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) festgesetzt ist:

Mit der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG regelt in der Europäischen Union eine zentrale Rechtsvorschrift das Genehmigungsverfahren für die "Inverkehrbringung" und "Freisetzung" gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt. Dazu müssen in einem abgestuften Verfahren gentechnisch veränderte Pflanzen während jedes Entwicklungsschrittes vom Labor über Gewächshaus- und Freilandversuch auf ihre Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt getestet werden. Wenn alle Stufen erfolgreich durchlaufen wurden, wird eine Genehmigung zur Inverkehrbringung erteilt. Die Freisetzungsrichtlinie von 2001 sieht nach der Anbauzulassung spezielle begleitende Beobachtungsprogramme vor. Dieses "Monitoring" soll weitere Erkenntnisse über Wechselwirkungen zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und Öko-Systemen liefern. Die Freisetzungsrichtlinie betrifft primär die Umweltverträglichkeit von GVOs. Diese Richtlinie musste von den EU-Mitgliedsstaaten bis Oktober 2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Frau Künast hatte dies bis 2004 verzögert und dadurch versäumt, dass in Deutschland die durch die Beobachtungsprogramme gewonnenen Erkenntnisse vorliegen.

Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes vom 22.03.2006 wurden die EU-Richtlinien ordnungsgemäß umgesetzt.

Seit dem 15. Mai 1997 ist die EG-Verordnung 258/97 für neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten - Novel Food-Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtskräftig. Dadurch gelten besondere Regelungen für neuartige Produkte, die bisher noch nicht in "nennenswertem Umfang" in der Europäischen Union vermarktet wurden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lebensmitteln müssen Produkte, die unter diese Verordnung fallen, ein Anmelde- bzw. Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Sie sehen also, dass die Anwendungen von Gentechnik intensivst geregelt und geprüft ist. Sogar Frau Künast hatte wiederholt öffentlich erklärt, dass nur Pflanzen zugelassen werden, die keinerlei Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.

Die Aussage, die EU-Kommission sähe gravierende Wissenslücken bei der Beurteilung der grünen Gentechnik, ist so nicht richtig. Die Kommission hat nur erklärt, dass sie dafür sorgen wolle, dass die europäische Lebensmittelbehörde EFSA sich gründlicher mit den nationalen Behörden abstimmen und die divergierende wissenschaftliche Auffassung abklären soll.

Ich hoffe, einige Informationen sind für Sie von Interesse.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt bei dem Umgang mit der grünen Gentechnik Schutz der Umwelt und Schutz des Menschen oberstes Ziel; dies ist auch so in den Koalitionsvereinbarungen festgehalten. Daran werden wir uns weiter politisch orientieren.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

  • Paul Lehrieder
  • Renate Blank
  • Markus Grübel
  • Klaus Riegert
  • Dr. Karl A. Lamers
  • Michaela Michalk
  • Dr. Martina Krogmann
  • Dr. Joachim Pfeiffer

Lesen Sie hierzu auch die Antwort von Günter Metzges (Campact) an Reinhard Grindel (CDU), die viele der oben genannten Argumente widerlegt bzw. entkräftet. Hier klicken