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Antwort von Heike Moldenhauer

Gentechnik-Expertin des BUND
an Dr. Max Lehmer (CSU)

Sehr geehrter Herr Dr. Lehmer!

Warum würdigen Sie die Emails der Menschen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Aktion „Schützen Sie die gentechnikfreie Landwirtschaft“ schreiben, als „Massenschreiben“ herab?

Warum bezeichnen Sie die über 30 Organisationen, die hinter der Aktion stehen, als „Stimmungsmacher“?

Kann das mit Ihrer engen Verflechtung mit der BASF zu tun haben, für die Sie bis zu Ihrem Mandat für den Bundestag 25 Jahre lang gearbeitet haben?

Sie schreiben: Genetisch veränderte Organismen (GVO) unterliegen in Europa einer strengen Zulassungspflicht. Gv-Pflanzen und Gv-Lebensmittel gehören zu den bestuntersuchten Nahrungsmitteln überhaupt.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, stehen sowohl das Zulassungsverfahren als auch die Behörde, die maßgeblich für seine Durchführung zuständig ist, die EFSA (European Food Safety Authority – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), unter heftiger Kritik.

Kein einziger GVO, der sich in der EU auf dem Markt befindet, verfügt über die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedsstaaten. Das liegt am demokratischen Aberwitz des EU-Zulassungsverfahrens. Danach verhindert nur eine qualifizierte Mehrheit aller Mitgliedsstaaten seine Zulassung, das sind mehr als zwei Drittel aller Stimmen. Kommt sie nicht zustande, entscheidet die EU-Kommission – bisher immer positiv. D.h. selbst eine einfache Mehrheit gegen einen GVO führt zu seiner Zulassung!

Darüber hinaus sind die Vorgaben, welche Daten die Antragsteller (Gentechnikfirmen, Forschungseinrichtungen) in einem Zulassungsverfahren vorlegen müssen, äußerst vage. Experimentelle toxikologische Untersuchungen einzelner Inhaltsstoffe der transgenen Pflanze werden nur sporadisch durchgeführt, Daten zur Toxikologie der gesamten Gentech-Pflanze oder ihrer Produkte in der Regel gar nicht erhoben.

Die 2004 von der EFSA herausgegebenen Leitlinien empfehlen lediglich einen Fütterungstest an Nagetieren, die 28 Tage lang das von der Gentech-Pflanze gebildete Protein erhalten. Über dieses Verfahren können jedoch nur massive toxische Wirkungen erkannt werden, Aussagen über eventuelle subtoxische oder chronische Effekte sind nicht möglich.

Nicht besser sieht es mit der von Ihnen angesprochenen Ermittlung potentiell allergener Eigenschaften transgener Pflanzen aus. Dass die Pflanzen oder aus ihr hergestellte Produkte keine Allergien auslösen, wird ausschließlich argumentativ oder indirekt durch Sequenzhomologieuntersuchungen und Verdauungstests begründet.

Eine Begleitforschung, wie sich der Verzehr gentechnisch veränderter Pflanzen auf die menschliche Gesundheit auswirkt, existiert nirgends auf der Welt. Auch in der EU gibt es trotz verpflichtenden GVO-Monitorings kein Programm, mit dem toxische, subtoxische, chronische oder allergene Wirkungen von GVO erfasst werden. Aussagen wie die Ihre, dass Gentechnik, obwohl längst in der täglichen Nahrungsaufnahme angelangt, keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit geführt habe, erscheinen vor diesem Hintergrund als Zynismus – „don´t look, don´t find“ nennen die Engländer ein solches Vorgehen.

Im April 2006 hat die EU-Kommission eine Reform der EFSA und des Zulassungsverfahrens angekündigt. Die EFSA „sollte“ sich gründlicher mit den nationalen Zulassungsbehörden abstimmen, um abweichende wissenschaftliche Gutachten zu klären. Sie „sollte“ in ihren Gutachten besser begründen, weshalb sie wissenschaftlich fundierte Einwände der Mitgliedsstaaten ablehnt. Die Kommission kann ein laufendes Zulassungsverfahren aussetzen, wenn neu aufgeworfene wissenschaftliche Fragen von einem EFSA-Gutachten nicht angemessen oder nicht vollständig beantwortet werden. Antragsteller und EFSA „sollten“ stärker auf Langzeitwirkungen von GVO und ihre Auswirkungen auf die Biodiversität eingehen.

Sie schreiben: Die am 18. April 2004 in Kraft getretene Kennzeichnungsverordnung ist Garant dafür, dass die Verbraucher sich gezielt zwischen Produkten, die gentechnisch veränderte Zutaten und gentechnikfrei hergestellten Produkten entscheiden können.

Das ist leider nur ein Teil der Wahrheit. Wie Sie wissen, unterliegen Produkte von Tieren, die mit GVO-haltigen Futtermitteln gefüttert worden sind, keiner Kennzeichnungspflicht. Das ist umso gravierender, als etwa 80 Prozent aller GVO ins Tierfutter wandern. Dass Verbraucher hier keine Wahlfreiheit haben, geht auf die konservativen Parteien im Europaparlament zurück, also maßgeblich auch auf Abgeordnete Ihrer Partei.

Ich frage Sie: Wenn Ihnen so viel an der Wahlfreiheit für Verbraucher gelegen ist, warum starten Sie nicht umgehend eine Transparenzinitiative für tierische Produkte, die mit GVO-Einsatz hergestellt worden sind? Die Unterstützung Ihres Koalitionspartners dürfte Ihnen gewiss sein.

Sie schreiben, dass Gentechnik in der Lebensmittelherstellung in weitaus größerem Umfang genutzt wird, als weithin bekannt ist. Als Beispiele führen Sie Lecithin aus GV-Soja, GV-Raps und GV-Mais in Speiseölen, mit Hilfe von GVO hergestellte Aminosäuren und Chymosin an. Dabei differenzieren Sie nicht zwischen kennzeichnungspflichtigen und nicht kennzeichnungspflichtigen Produkten und zeichnen so ein Bild, das nichts mit der Realität zu tun hat. Offenbar wollen Sie suggerieren, Gentechnik sei eh schon überall drin. Das ist nicht der Fall. Alle Lebensmittelhersteller und – händler in Deutschland vermeiden es, Produkte anzubieten, die als „genetisch verändert“ ausgewiesen werden müssen. Denn sie wissen: Es gibt für solche Lebensmittel keine Nachfrage, eine Kennzeichnung wäre ein Stigma und kein Ausweis von Qualität.

Die ersten von Ihnen erwähnten Produkte unterliegen der Kennzeichnungspflicht, die letzteren nicht. Das Ergebnis: Sie finden keine Schokolade und kein Speiseöl mit einer Gentech-Kennzeichnung am Markt, vermutlich aber Käse, der mit Chymosin hergestellt ist. Nur: Der Verbraucher weiß es nicht und kann sich damit nicht frei für oder gegen das Produkt entscheiden. Genauso verhält es sich mit Aminosäuren, die mit Hilfe von GVO hergestellt und Futtermitteln beigegeben werden – die Landwirte erfahren nichts über die Herstellungsweise.

Anders verhält es sich bei Gentech-Futtermitteln. Sie sind seit April 2004 kennzeichnungspflichtig. Landwirte wissen also, ob sie genverändertes Futter kaufen oder nicht. Jedoch müssen sie diese Information nach geltender Rechtslage nicht an die Konsumenten weitergeben. Deshalb setzen sie aufgrund des geringeren Preises und der schlechten Verfügbarkeit von gentechfreien Futtermitteln oftmals GVO-Futtermittel ein. Jedoch gibt es Bewegung am Markt. So hat die Raiffeisen-Genossenschaft im Frühling dieses Jahres ihr Werk in Würzburg komplett auf gentechnikfreie Futterproduktion umgestellt. Der Grund: Druck von Landwirten und Händlern. Und zu den Markenfleischprogrammen, die seit Jahren keine Gentechnik einsetzen, gesellen sich zunehmend Molkereien, die als „gentechnikfrei“ ausgewiesene Milch anbieten.

Alle Erfahrungen mit den seit April 2004 geltenden Kennzeichnungsverordnungen zeigen deutlich: Überall, wo GVO für den Verbraucher sichtbar werden, verschwinden sie vom Markt.

Sie schreiben zum Gentechnikgesetz und zur verschuldensunabhängigen Haftung: Für den Fall, dass ein Gentech-Anbauer trotz Einhaltens der guten fachlichen Praxis einen ökonomischen Schaden bei seinem Nachbarn verursacht, soll nicht mehr „der einzelne schuldlose GV-Anbauer“ haften. Vielmehr soll eine Verbändevereinbarung greifen, über die der finanzielle Verlust des gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirts kompensiert wird. Nach unseren Informationen haben die Anbieter transgenen Saatguts bisher kein Haftungsmodell vorgelegt, das an die Stelle der gesamtschuldnerischen, verschuldensunabhängigen Haftung treten soll. Da Ihnen ein solches in Form der genannten Verbändevereinbarung offenbar vorliegt – würden Sie uns diese bitte zur Verfügung stellen?

Sie schreiben, in Bezug auf den Nutzen der Pflanzengentechnik gebe es „schon heute sichtbare Erkenntnisse“ und führen für die erste Generation gentechnisch veränderter Pflanzen „Unempfindlichkeit gegen Unkrautvernichtungsmittel“ und „Widerstandsfähigkeit gegen Insektenbefall“ an. Zudem nennen sie „Widerstandsfähigkeit gegen Pilz- und Viruserkrankungen“ als Eigenschaften genveränderter Pflanzen. Dabei scheint Ihnen entgangen zu sein, dass sich die beiden letztgenannten Pflanzen in einer transgenen Variante bisher nicht einmal im EU-Zulassungsverfahren befinden, soweit sind sie von einer Marktreife entfernt.

Bei den Gentech-Pflanzen mit der „Unempfindlichkeit gegen Unkrautvernichtungsmittel“ handelt es sich im Wesentlichen um die Soja des US-Unternehmens Monsanto, benannt nach dem Totalherbizid, mit dem zusammen sie zum Einsatz kommt: die Roundup Ready Soja.

Wenn Sie die Vorteile für die Landwirte ansprechen – Geld- und Zeitersparnis für Landwirte aufgrund einer komplett durchrationalisierten Produktionsweise -, sollte Sie von den Nachteilen nicht schweigen. In den USA, dem wichtigsten Produktionsland von Gentech-Soja (26 Mio ha), sind nach drei Jahren Roundup-tolerante Unkräuter aufgetreten, in Argentinien, dem zweitwichtigsten, genauso. Das ist nicht verwunderlich, sondern die logische Folge von einseitiger Verwendung eines einzigen Herbizids, gekoppelt mit minimalster Bodenbearbeitung. Die Reaktion der Soja-Anbauer: Sie haben die Dosis von Roundup erhöht und zusätzliche Herbizide eingesetzt. Am massivsten hat der Herbizideinsatz in Argentinien zugenommen, dem Land, das wie kein anderes auf der Welt bei einer Kultur auf Gentechnik setzt. 98 % des in Argentinien angebauten Sojas ist gentechnisch verändert, 14 Mio Hektar Gentech-Soja bedecken die Hälfte der argentinischen Ackerfläche. Die Gesamtmenge des Glyphosats, des Wirkstoff in Roundup, hat von 1997 bis 2003/04 um das 56-fache zugenommen. Das hat zwei Gründe: Die Soja-Anbaufläche ist um das 35-fache gewachsen und pro Hektar ist 58 % mehr Glyphosat zum Einsatz gekommen. Die letzte Zahl ist die entscheidende: 58 % Prozent mehr Glyphosat pro Hektar. Doch damit nicht genug: Zur Bekämpfung von Unkräutern in Gensoja-Kulturen wird eine Vielzahl weiterer, giftigerer Herbizide eingesetzt. Von einer Entlastung der Umwelt, die Sie behaupten, kann also gewiss keine Rede sein.

Doch zum Anbau von Gensoja in Argentinien gehört nicht nur der gewaltige Anstieg der eingesetzten Herbizide, sondern auch

Die Vernichtung von mehr als fünf Millionen Hektar Wäldern und Savannen mit Verlust der Artenvielfalt, die für den Soja-Anbau buchstäblich platt gemacht werden.

Die Gefährdung der Ernährungssicherheit durch Produktion von cash crops für den Weltmarkt. Soja geht zu 91 % in den Export. Soja wird auch auf Flächen angebaut, auf denen zuvor Nahrungspflanzen wie Reis, Reis und Bohnen wuchsen.

Die Vertreibung von 150 000 Kleinbauern, die Investmentgesellschaften, die Saatgut, Maschinen, Logistik und Landarbeiter stellen, weichen mussten.

Das Beispiel Argentinien zeigt zudem, was Agro-Gentechnik in ihrem Kern ausmacht: Eine durch und durch industrialisierte Landwirtschaft, Rationalisierung auf dem Acker, ohne Rücksicht auf ökologische und soziale Verluste, ausgerichtet auf kurzfristigen Profit, nicht auf Nachhaltigkeit.

Bei den Gentech-Pflanzen mit einer „Widerstandsfähigkeit gegen Insektenbefall“ handelt es sich um so genannte Bt-Pflanzen. Das sind Pflanzen, die ein Gen des Bacillus thurigiensis enthalten und ein Gift gegen Schadinsekten produzieren. Damit soll sich die Pflanze selber gegen Insektenfraß schützen, so dass auf Pestizide verzichtet werden kann. Wie kürzlich bekannt wurde, hat der Anbau von Bt-Baumwolle in China dazu geführt, dass sich auf den Feldern ein neuer Schädling ausgebreitet hat: eine Wanze, die das Bt-Toxin überlebt. Um sie zu bekämpfen, haben die Bauern wieder auf Spritzmittel zurückgegriffen. Ihr Einsatz ist inzwischen wieder so hoch wie vor der Einführung der Gentech-Baumwolle. Auch hier gab es bestenfalls kurzfristig einen ökologischen Nutzen.

Sie schreiben von Gentech-Pflanzen, die künftig auf den Markt kommen sollen, die ernährungsphysiologisch verbessert sein werden und von solchen, die nachwachsende Rohstoffe liefern sollen. Hier zeichnet der jüngst vorgelegte Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung des Deutschen Bundestags ein eher ernüchterndes Bild. Es gibt viele Ankündigungen, aber in absehbarer Zeit keine marktfähigen Produkte. Zudem: Versprechungen in Bezug auf genveränderte Pflanzen, die einen unmittelbaren Nutzen für Verbraucher haben sollen, stehen seit über zehn Jahren uneingelöst im Raum.

Sie erwähnen den „Goldenen Reis“. Der wurde bereits im Jahr 2000 mit großem medialem Tamtam der Öffentlichkeit präsentiert, als Beispiel für die segensreichen Wirkungen der Gentechnik in Entwicklungsländern. Er ist bis heute ein PR-Phänomen.

Sie schreiben, rote Gentechnik sei längst akzeptiert und führen gentechnisch hergestelltes Insulin an. Was aber hat mit Hilfe der Gentechnik hergestelltes Insulin mit Agro-Gentechnik zu tun? Das Insulin wird im geschlossenen System produziert, sein Einsatz beschränkt sich auf den Menschen, der an Diabetes leidet. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hingegen findet in der freien Natur statt und lässt sich nicht eingrenzen.

Sie schreiben in Bezug auf gentechnisch veränderten Mais, der Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais des Jahres 2004 habe gezeigt, dass mit einem Abstand von 20 m der Schwellenwert von 0,9 Prozent zu halten sei. Sie verschweigen dabei nicht nur die Ergebnisse des Jahres 2005, die Minister Seehofer veranlasst haben, 150 m Abstand vorzuschlagen. Sie verschweigen auch, dass Monsanto als Anbieter von genverändertem Mais Landwirten auf seiner Homepage 20 m Abstand zu gentechnikfreien Maisflächen empfiehlt, jedoch in seinen Verträgen den Käufern des firmeneigenen Saatguts eine Distanz von 300 m zu Biomaisflächen nahelegt. Dringend raten wir Ihnen zu einem Blick auf die Abstandswerte in anderen EU-Ländern, die Regelungen für Mais getroffen haben. In Dänemark und Litauen sind es 200 m für konventionelle und ökologische Kulturen, in Luxemburg 800m, in den Niederlanden 25 und 250 m, in Polen 200m und 300m, in Ungarn 400 bis 800m, in Lettland 200 m und 400 m und in Tschechien 100 m und 600 m.

Sie schreiben, dass am 27. Mai 2006 ein in Berlin durchgeführter internationaler Workshop der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ein Statement verabschiedet habe, u.a. mit folgenden Thesen: „Lebensmittel aus geprüften, gentechnisch veränderten Kulturpflanzen sind sicher für Mensch und Tier“ und „Sie sind keine Gefahr für die Umwelt“. Diese Aussagen nehmen Sie als Beweis für die Unbedenklichkeit von GVO. Das erfüllt uns mit Erstaunen, sind doch solche Äußerungen vor allem dazu geeignet, die wissenschaftliche Reputation derjenigen zu verspielen, die sie getroffen haben – so sehr erinnern sie in Inhalt und Tonfall an aggressives Lobbying von Gentech-Firmen.

Ich sage es nochmals: Eine Begleitforschung, wie sich der Verzehr gentechnisch veränderter Pflanzen auf die menschliche Gesundheit auswirkt, existiert nirgends auf der Welt. Auch in der EU gibt es trotz verpflichtenden GVO-Monitorings kein Programm, mit dem toxische, subtoxische, chronische oder allergene Wirkungen von GVO erfasst werden. Damit sind Aussagen, Gentechnik habe keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit, seriös nicht zu treffen.

Und was negative Umweltwirkungen angeht, zeigen die 2000 bis 2002 im Auftrag der britischen Regierung durchgeführten „Farm Scale Evaluations“ für herbizidresistente Raps- und Zuckerrübensorten massive Auswirkungen auf die Vielfalt der Wildkräuter auf und neben dem Acker und in der Folge auf die davon abhängige Insekten – und Vogelwelt. Spätestens seitdem die Ergebnisse dieses weltweit bisher größten Freilandexperiments vorliegen, verbieten sich Aussagen wie die der von Ihnen zitierten Wissenschaftler eigentlich von selbst.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Heike Moldenhauer - BUND

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