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Antwort von Steffi Ober (Gentechnik-Expertin des NABU)
an die Angeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU!

Der Schutz von Menschen und Umwelt vor möglichen Risiken der Gentechnik steht als Leitgedanke über dem Gentechnikgesetz. Um diesen Schutz zu gewährleisten, muss das Prinzip der Vorsorge eingehalten werden. Die Wahlfreiheit soll durch die Regelungen zur Koexistenz gewährleistet werden, so dass sich Verbraucher auch weiterhin frei für oder gegen Gentechnik entscheiden können – und nicht nur die.

Ebenso müssen sich Landwirte als souveräne Unternehmer weiterhin frei entscheiden können, ob sie mit oder ohne den Einsatz gentechnisch veränderten Saatgutes wirtschaften möchten und ihre Ernte gentechnikfrei vermarkten können.

Weltweit sehen wir, dass die Preise für konventionelle Ware, seien es Mais oder Soja, mittlerweite höher liegen als für gentechnisch veränderte Ware. Ökoware, die nach Vorschrift ohne Gentechnikeinsatz hergestellt wird, erzielt ebenfalls gute Preise auf dem Markt. Dieser ökonomische Vorteil muss auch in Zukunft für Landwirtschaft in Deutschland möglich sein. Dazu brauchen wir eindeutige und praktikable Kennzeichnungsregelungen und Haftungsregelungen, die eng mit einander verbunden sind.

Um die gentechnikfreie Produktion zu gewährleisten hilft es wenig aufzuzählen, wie viel Gentechnik bereits in der industriellen Lebensmittelproduktion drin steckt. Diese sogenannte „weiße“ Gentechnik findet in geschlossenen Systemen im Fermenter statt, kreuzt weder aus noch gelangt sie in die Umwelt. Gentechnisch veränderte Pflanzen hingegen sind lebende Organismen, die natürlicherweise nicht nur auf dem Acker bleiben, sondern auskreuzen und sich unter Umständen auch weiter vermehren können.

Wenn Lebensmittelproduzenten gentechnikfreie Ware garantieren wollen, müssen sie von ihren Lieferanten deutlich niedrigere Grenzwerte als 0,9 % verlangen, die sich zwischen 0,3% und 0,5 % bewegen. Die Analysen sind noch immer sehr ungenau und nicht standardisiert, sie schwanken erheblich. Da dies ein hohes wirtschaftliches Risiko für die Lebensmittelbrache ist, will sie unter dem Grenzwert bleiben.

Wie Sie wissen, will der deutsche und der europäische Verbraucher keinen gentechnisch veränderten Mais oder Weizen auf seinem Frühstückstisch. Aufgabe der Politik ist es, diesen gesellschaftlichen Willen umzusetzen. Der Verbraucher darf nicht damit belastet werden, dass die gentechnikfreie Ware, die er haben will, unverhältnismäßig teurer wird. Testanalysen kosten derzeit zwischen 120 und 180 Euro, eine noch genauere Analyse gar 250 Euro. Auf jeder Stufe der Warenkette und in jeder Charge fallen diese Analysekosten an. Wo bleibt da die Wahlfreiheit der Verbraucher, die gezwungen werden, diese Mehrkosten zu tragen?

Das Gezerre um die Haftungsregelung ist beispiellos. Diejenige, die ein wirtschaftliches Interesse an der Verbreitung dieser Technologie hat, nämlich die Saatgutindustrie, will nicht dafür haften. Die Landwirte, die sich ebenso einen ökonomischen Vorteil von einem Gentechnik-Anbau versprechen, wollen ebenso wenig für mögliche Kontaminationen ihres Nachbarn gerade stehen. Und die Versicherungswirtschaft winkt ab, weil sie mit gutem Recht sagt, dass Auskreuzungen bei lebenden Organismen kein Zufall, sondern vorhersehbar sind.

Die gute fachliche Praxis zu beschreiben, ist nicht gerade trivial. Die Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages machte deutlich, dass die Positionen dort nach wie vor unvereinbar sind und weit auseinander liegen. Ein interessantes Detail zu den Abstandsregelungen von Mais sei genannt: Die Versuchsanbauten zur Koexistenzforschung bei Mais haben in zwei Jahren sehr unterschiedliche Ergebnisse gebracht. Dr. Gerhard Rühl, FAL, sagte aus, dass er nach zwei Jahren noch gar keine abgesicherten Ergebnisse vorlegen könne, mit welchem Abstand die Kontamination unter 0,9% bleibt. Die von der EU-empfohlenen 50 m seien auf jeden Fall zu wenig, um den Grenzwert einzuhalten.

Die Ergebnisse des „Inter Academy Panels“ sind weder wissenschaftlich noch unabhängig. In der Naturwissenschaft ist eine 100% Sicherheit überhaupt nicht denkbar, es gibt immer nur Wahrscheinlichkeiten. Solche kategorischen Aussagen wie: „Es gibt keine Gefahr, gentechnisch veränderte Lebensmittel sind sicher“ bedürfen zumindest des Zusatzes: nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft und Erkenntnis. Wer weiß, wie das in zehn Jahren rückblickend aussieht?

Gentechnik-kritische Wissenschaftler hatten übrigens keine Zugang zu diesem Panel, die Befürworter dieser Technologie haben ihre Debatte unter sich gestaltet. Ist es wissenschaftlich und objektiv, kritische Stimmen einfach nicht einzuladen oder anzuhören? Wäre es nicht wissenschaftlich geboten, die Ergebnisse der "Farm Scale Evaluations" aus England zur Kenntnis zu nehmen? Dort werden sehr klar ökologische Risiken durch den Anbau von GVO beschrieben. Diese Untersuchungen wurden übrigens nicht im Auftrag von Greenpeace durchgeführt, sondern von Regierungsbehörden.

Mit freundlichen Grüßen,
Steffi Ober, NABU-Expertin für Grüne Gentechnik