Nimm mit 510.307 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.

Email-Aktion "Stoppt Seehofer!" am 21. Juli 2006 beendet:

Maiskolben

Standortregister bleibt!

Die Email-Aktion war ein großer Erfolg:
7237 Campact-Aktive haben Horst Seehofer geschrieben und konsequente Haftungsregeln für von Gentech-Produzenten verursachte Schäden, die Gewährleistung von Wahlfreiheit für uns Verbraucher und umfassende Transparenz gefordert.
5-Minuten-Info zur Aktion

Vor allem bei der Forderung nach Transparenz können wir einen großen Erfolg verbuchen:
Das Standortregister über Gentechnik-Anbau bleibt für die Öffentlichkeit einsehbar. Auch die Rhetorik des Verbraucherministers und anderer Politiker der CSU hat sich seit Januar gentechnik-kritisch gewandelt. Hier macht sich ebenfalls der öffentliche Druck durch Campact und viele andere deutlich bemerkbar.
Doch hinter den Kulissen wird weiter ein Generalangriff auf die gentechnikfreie Landwirtschaft geplant. Deshalb legt Campact mit zwei neuen Aktionen nach.

Lesen Sie hier die Antwort auf die Email-Aktion aus dem Ministerium.

Diesen oder einen eigenen Text haben 7237 Campact-Aktive an Herrn Seehofer geschickt:


Das Gentech-Gesetz darf nicht verwässert werden!


Sehr geehrter Herr Seehofer,

die Diskussion um die Novellierung des Gentechnikgesetzes und damit verbundene Äußerungen, den Anbau von Gentechnik-Pflanzen zu erleichtern, stoßen bei mir auf Sorge und Unverständnis.

Sie haben angekündigt, bis Mitte des Jahres einen Entwurf zur Novellierung des Gentechnikgesetzes vorzulegen. Eine Neufassung des Gentechnikgesetzes, ist nur dann sinnvoll, wenn dies dem verstärkten Schutz der Verbraucher und der gentechnikfreien Landwirtschaft dient. Dazu gehört:

1. Die Einhaltung eines konsequenten Verursacherprinzips:

Die Produzenten gentechnisch veränderter Pflanzen müssen in vollem Umfang alle Mehrkosten tragen und wie bisher für alle Schäden haftbar gemacht werden können. Die Haftpflicht muss auf allgemeine Umweltschäden ausgeweitet werden. Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Haftungsrisiken für den Gentechnikanbau zu mildern oder auf mehr Schultern zu verteilen. Wenn Haftungsrisiken der Gentechnik selbstorganisierte, marktkonforme Versicherungslösungen ausschließen, muss die Gentechnologie als nicht marktfähig gelten. Subventionen zu Gunsten weniger Konzerne sind nicht zu akzeptieren.

2. Gentechnikfreier Anbau und Wahlfreiheit ist unter allen Umständen sicher zu stellen.

Die Nicht-Kontamination gentechnikfreier Landwirtschaft durch den Anbau genmanipulierter Pflanzen ist überall restriktiv zu Lasten des Gentechnik-Anbaus sicher zu stellen. Bisher gilt: Wenn sich herausgestellt, dass für Kulturen eine Koexistenz von gentechnisch veränderten mit konventionell und ökologisch angebauten Pflanzen unmöglich ist, muss der Anbau der gentechnisch veränderten Pflanzen abgebrochen werden. Erhalten Sie dieses in § 1 Nr. 2 festgeschriebene Koexistenzziel des Gesetzes.

3. Die Gewährleistung von Transparenz:

Um sich gegen die Gefahren von Gentechnik schützen und gegebenenfalls gerichtlich wehren zu können, müssen Landwirte wie Bürger/innen wissen, ob und wo in ihrer Nachbarschaft Gentechnik eingesetzt wird. Bisher gilt: Wer wissen will, ob in seiner Gemeinde oder Gemarkung gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden sollen, kann dies drei Monate vor Anbaubeginn über ein im Internet abrufbares Standortregister in Erfahrung bringen. Bitte erhalten und stärken Sie diese Informationsmöglichkeiten!

Bitte setzen Sie sich für die Interessen der konventionell wie ökologisch wirtschaftenden, mittelständischen Landwirte und von uns Verbraucher/innen ein. Je nachdem wie der von Ihnen erarbeitete Gesetzentwurf ausfällt, werde ich mich mit meinen Anliegen auch an die Fachpolitiker/innen und Wahlkreisabgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien wenden.

Mit freundlichen Grüßen

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