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Vereinbarung von sektorspezifischen Ausbauzielen für erneuerbare Energien

Um die Erreichung der notwendigen CO2-Reduktionsziele zu garantieren, müssen die erneuerbaren Energien beschleunigt ausgebaut werden. Im Rahmen des Aktionsplans für eine europäische Energiepolitik hat die EU-Kommission eine Weiterführung der konsequenten Förderung der erneuerbaren Energien zugesagt. Diese soll aus einer so genannten Roadmap for Renewables und der Weiterführung der sektoralen Richtlinien Strom aus Erneuerbaren und Biotreibstoffe sowie der Einführung einer Richtlinie zum Wärme- und Kältebereich bestehen. Die Ausbauziele in den beiden bestehenden sektoralen Richtlinien müssen mit einem ausreichenden Planungshorizont weitergeführt werden. Das Zieljahr muss von 2012 auf 2020 erhöht werden. Zusätzlich müssen konkrete Ausbauziele für den Bereich Wärme und Kälte festgeschrieben werden. Die Ziele für die sektoralen Bereiche müssen so festgeschrieben werden, dass ein mindestens 25-prozentiger Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtprimärenergiebedarf bis 2020 erreicht wird. Dieses Oberziel kann nicht die sektoralen Ziele ersetzen. Nur mit sektoralen Zielsetzungen wird ein Verschiebebahnhof zwischen den einzelnen Sektoren vermieden. Aus den Erfolgen des inzwischen weltweit in immer mehr Staaten zum Erfolgsmodell werdenden erneuerbare Energiengesetzes (EEG) sollte eine klare Priorisierung dieses Instrumentes abgeleitet werden.

Entnommen dem Positionspapier "Tempomacher gesucht" der deutschen Umweltverbände (Download als pdf).

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