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Bestimmung eines verbindlichen CO2-Reduktionsziels

Um die begonnenen Verhandlungen für die Zeit nach 2012 im Rahmen des Kyoto-Protokolls zum Erfolg zu führen, müssen sich bis 2008 die einzelnen Staaten und Staatengruppen auf Reduktionsziele verständigen. Sie müssen mit den Erkenntnissen der Klimaforschung im Einklang stehen - darunter besonders die ausdrückliche Warnung vor einer Überschreitung des 2-Grad-Limits. Von zentraler Bedeutung für einen Erfolg der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bei der Klimaschutzpolitik sind die Vorlagen eines Reduktionsvorschlags der EU für die zweite Verpflichtungsperiode, von mindestens 30 Prozent bis 2020 und eines Vorschlags für eine mögliche Systemarchitektur, welche auf dem Grundgedanken eines mehrstufigen Ansatzes beruht.

Dieses Ziel muss konsequent verfolgt und in den Schlussfolgerungen einer der beiden Gipfel der Staats- und Regierungschefs im März oder Juni 2007 verbindlich festgelegt werden.

Entnommen dem Positionspapier "Tempomacher gesucht" der deutschen Umweltverbände (Download als pdf).

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