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Antwort Volker Kröning (SPD)

Sehr geehrte Frau Hundsdorfer

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Mai 2008 zum Einsatz sog. Externer in den Bundesministerien.

Lassen Sie mich bitte zunächst die Fakten darlegen: Rund 100 externe Mitarbeiter waren pro Jahr in Bundesministerien tätig. Das ist ein verschwindend geringer Anteil im Verhältnis zu allen Beamtinnen und Beamten und Angestellten. Die meisten externen Mitarbeiter, ca. 33 %, stammen aus nachgeordneten Behörden, was völlig unverfänglich ist; weitere 30 % wurden von Verbänden und Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträgern oder gemeinnützigen Organisationen entsandt. Lediglich 16 % kamen aus der gewerblichen Wirtschaft.

Ich stimme Ihrer Kritik an der derzeitigen Praxis der Bundesministerien dennoch zu. Entscheidend ist ja nicht nur die Anzahl der Beschäftigten, sondern der Bereich, in dem sie eingesetzt, und die Befugnisse, mit denen sie ausgestattet sind. In der Vergangenheit gab es zu viele Fälle, in denen externe Berater in Bundesministerien an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren. Ich sage aber auch: Wichtiger, berechtigter und benötigter Sachverstand von außen darf den Ministerien nicht verloren gehen. Den Personalaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung komplett zu unterbinden, lehne ich ab, weil der wechselseitige Einblick in Prozesse und Strukturen – ja sogar der gegenseitige Wechsel von Personal – sinnvoll ist. Doch zwingende Voraussetzung ist die Beachtung strengster Kriterien, um eine Einflussnahme auf Gesetze zu verhindern. Transparenz ist das Schlüsselwort in der gesamten Debatte.

Am 9. April 2008 hat der Haushaltsausschuss, dem ich angehöre, den Bericht des Bundesrechnungshofes über die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehörden beraten und beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, mit einer Verwaltungsvorschrift klare Grenzen für den Einsatz Externer zu ziehen. Am 26. Mai hat das Bundesministerium des Inneren diesem Antrag Rechnung getragen und einen Bericht vorgelegt, wie die Vorgaben des Bundesrechnungshofes in der Verwaltungsvorschrift umgesetzt werden sollen. Die Eckpunkte sehen vor, dass

  • der Einsatz externer Personen zum Wecke des Personalaustausches zwischen der Verwaltung und der Privatwirtschaft und zur Nutzung spezifischen Fachwissens nur vorübergehend zulässig ist,
  • der dauerhafte Bedarf an Fachwissen nicht durch externe Personen, sondern durch eigenes Personal zu decken ist,
  • Personalmangel einen Einsatz externer Personen nicht rechtfertigt,
  • die Dauer des Einsatzes externer Personen im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten soll,
  • das Gehalt der externen Personen bis zu sechs Monate, im Falle des Personalaustausches für die Dauer des Austausches, von der entsendenden Stelle getragen wird,
  • externe Personen grundsätzlich nicht in bestimmten Funktionen eingesetzt werden dürfen (z.B. verantwortliche Formulierung von Gesetzesentwürfen, Leitungsfunktionen, Vergabe öffentlicher Aufträge)
  • der Einsatz transparent ausgestaltet und der Status als externe Person deutlich gemacht werden muss,
  • die intern Verantwortlichen jederzeit in der Lage sein sollen, die Tätigkeiten der externen Personen zu steuern, zu überwachen und zu bewerten,
  • eine gesonderte Risikoabschätzung im Hinblick auf mögliche Interessenkollisionen unter Beteiligung der für Korruptionsprävention oder Sponsoring zuständigen Stelle erfolgt und
  • das Bundesministerium des Innern dem Haushaltsausschuss jährlich über die Anzahl der in der Bundesverwaltung tätigen externen Personen sowie die jeweils entsendenden Stellen berichtet.

Der Haushaltsausschuss hat diesen Bericht am 4. Juni beraten und auf Betreiben der SPD einmütig beschlossen, diese Punkte zu präzisieren. Die Maßgaben lauten:

  • Der Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift ist breit zu fassen und präzise zu umschreiben. So sollten auch Beschäftigte, die von Zuwendungsemfpängern und Institutionen im Mehrheitsbesitz des Bundes entsandt werden, also externe Personen von der Verwaltungsvorschrift erfasst werden. Auchen sollten beispielsweise unentgeltliche Berater in die Erfassung aufgenommen werden. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist besonders sensibel vorzugehen.
  • Der Verbotsbereich des Einsatzes externer Personen sollte klar und eindeutig definiert werden. Zum Verbotsbereich sollten z.B. gehören: Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten, Tätigkeit in Leitungs- oder Kontrollbereichen einer Behörde/Institution, in Leitungsfunktionen oder in sensiblen Bereichen wie der öffentlichen Auftragsvergabe. Personalmängel sollten grundsätzlich nicht mit externen Personen behoben werden dürfen. Auch sollte in Einsatzverbot von externen Personen aus den Unternehmen und Institutionen bestehen, zu denen die Bundesinstitution in den letzten zwei Jahren Geschäftsbeziehungen unterhielt.
  • Der Status als externe Person sollte sowohl bei allen innerdienstlichen Kontakten grundsätzlich deutlich gemacht werden, als auch insbesondere für alle stattfindenden Außenkontakte, damit selbst der Anschein von Interessenkollisionen von vornherein ausgeschlossen werden kann.
  • Die Bundesregierung wird gebeten, dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen zu berichten. Dabei sollten alle zur umfassenden Transparenz erforderlichen Angaben aus dem Bericht hervorgehen (z.B. die Anzahl der externen Personen, die jeweils entsendenden Stellen, der jeweilige konkrete Einsatz- und Tätigkeitsbereich, die Dauer, die Form der Entlohnung). Dabei sollen auch Angaben enthalten sein, aus denen die vorherige Tätigkeit der externen Personen bei den Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Vereinen und sonstigen entsendenden Stellen hervorgeht. Ferner ist in diesem Bericht darzulegen, aus welchen Personaltiteln eine ggf. gewährt Vergütung erfolgte.
  • Der Haushaltsausschuss regt eine regelmäßige Veröffentlichung der Angaben z.B. auf der Behördenhomepage im Internet an.
  • Der Haushaltsausschuss bittet die Bundesregierung, ihm die Verwaltungsvorschrift zeitnah, möglichst vor Beschlussfassung des Kabinetts vorzulegen.

Auf diese Weise will die SPD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass einerseits der notwendige Austausch zwischen Politik und Wirtschaft erhalten bleibt und andererseits das Risiko einer Interessenvermischung gar nicht erst entsteht. Seien Sie versichert, dass wir nie zulassen werden, dass unser Staat zur Beute von Lobbyisten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Kröning

(Wahlkreis 054 Bremen I)

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