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Antje Blumenthal antwortet auf Wahlkreisaktion
Sehr geehrter Herr [...]
Als einen Kritikpunkt nennen Sie darin die Gefährdung vieler Arbeitsplätze. Richtig ist, dass eine isolierte Erhöhung der Mehrwertsteuer Arbeitsplätze kosten würde. Bei einer gleichzeitigen Entlastung bei den Lohnnebenkosten sind hingegen positive Beschäftigungseffekte zu erwarten, die auch eine Haushaltsentlastung zur Folge hätten. Experten gehen davon aus, dass eine Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 2 Prozentpunkte dazu führt, dass 200.000 bis 300.000 neue Jobs geschaffen werden.
Man muss sich immer vor Augen halten: Die Entlastung der Arbeitskosten um 2 Prozentpunkte macht Arbeit bezahlbarer und führt gerade in den niedrigen Tarifgruppen dazu, den Druck zur Verlagerung von Arbeitsplätzen zu verringern. Dieser Effekt tritt bei der Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags nach dem Unionsvorschlag sofort ein. Er ist umgehend spürbar und macht sich auf dem Lohn- und Gehaltszettel unmittelbar und bei der Beschäftigtenentwicklung bemerkbar. Je rentabler Arbeit, umso unrentabler Schwarzarbeit. Der größte Jobkiller ist die arbeitsmarktpolitische Tatenlosigkeit. Der Weg von Rot-Grün hat nicht zu mehr Beschäftigung und weniger Arbeitslosigkeit geführt. Vielmehr haben sich die Bruttokosten der Arbeitsmarktpolitik im Bundeshaushalt von 24 Mrd. € auf rd. 45 Mrd. € verdoppelt. Hartz ist nicht nur bei VW gescheitert – seine Konzepte kosten auch den Bundeshaushalt Milliarden. Da ist ein Umsteuern der Arbeitsmarktpolitik auch aus haushaltspolitischer Sicht dringend geboten.
Darüber hinaus kritisieren Sie die aus der geplanten Mehrwertsteuererhöhung resultierende Ungerechtigkeit. Für mich gilt der Grundsatz: Sozial ist, was Beschäftigung schafft. Das Unsozialste ist eine Verschleppung der Reformen am Arbeitsmarkt und bei den sozialen Sicherungssystemen. Dies würde dazu führen, dass wir den Anschluss an die weltwirtschaftliche Entwicklung weiter verlieren und zusätzliche Wachstums- und Wohlstandsverluste hinnehmen müssten mit entsprechend negativen Wirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Steuermindereinnahmen, Mehrausgaben im Sozialbereich).
Tatsächlich verwenden Bezieher kleinerer Einkommen einen höheren Anteil ihres Einkommens für den Konsum. Richtig ist aber auch, dass Güter des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel, ÖPNV, Zeitungen und Bücher der reduzierten Mehrwertsteuer von 7% unterliegen. Sie sind von der Anhebung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes auf 19% nicht betroffen. Wohnungsmieten bleiben nach wie vor steuerfrei. Insofern ist der Vorwurf, eine Mehrwertsteuererhöhung würde vor allem die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen treffen, nicht haltbar.
Im europäischen Vergleich zählt der Mehrwertsteuersatz Deutschlands zu den niedrigsten. Selbst nach der Erhöhung auf 19% werden noch immer die wichtigsten Wettbewerbsländer auf/über dem deutschen Steuersatz liegen: Niederlande 19%, Frankreich 19,6%, Italien 20%, Österreich 20%, Belgien 21%, Finnland 21%, Irland 21%, Dänemark und Schweden jeweils 25%.
Eine isolierte Mehrwertsteuererhöhung zur Haushaltssanierung wäre politisch fatal. Sie würde nicht das Problem der strukturellen Fehlentwicklungen lösen. Dagegen ist eine Belastung der Bürger durch eine höhere Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit volkswirtschaftlich sinnvoll, denn sie führt zu einer spürbaren Erhöhung der Beschäftigung. Der Unionsvorschlag ist auch aus haushaltspolitischer Sicht positiv zu bewerten, denn er stellt einen indirekten Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Kassen dar: Die Senkung der Lohnnebenkosten führt zu mehr Arbeit, mehr Arbeit führt zu mehr Wachstum und mehr Wachstum steigert die Einnahmen des Staates. Mehr Arbeit entlastet über steigende Beitragseinnahmen auch die Sozialkassen und führt bei den Arbeitsmarktausgaben zu einer substantiellen Entlastung. (wachstumsinduzierte Mehreinnahmen und Minderausgaben).
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal
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