Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD) antwortet auf Wahlkreisaktion
Sehr geehrte(r) [...],
vielen Dank für Ihre Email vom 3. März 2006, in der Sie Fragen zur vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 stellen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart worden, den Mehrwertsteuersatz im Jahr 2007 um drei Prozentpunkte auf 19 % zur
Unterstützung der Haushaltskonsolidierung zu erhöhen. Davon steht dem Bund ein Prozentpunkt zur Senkung der Lohnzusatzkosten zu. Der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz von 7 % bleibt zur Wahrung aus sozialen Gründen unverändert.
Trotz dieser Vereinbarung im Koalitionsvertrag steht die SPD-Bundestagsfraktion zu den Argumenten, die im Bundestagswahlkampf
gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorgebracht wurden. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber einer direkten Besteuerung von Einkommen,
Gewinnen und Vermögen ungerechter; eine Erhöhung würde der Konjunktur schaden und kann Arbeitsplätze in Handwerk, Gastronomie und Einzelhandel
gefährden. Das gilt auch heute noch.
Das Wahlergebnis vom 18. September 2005 hat nun eine vollständige Umsetzung des Wahlprogramms der SPD unmöglich gemacht. Eine
Regierungsbildung war nur in Form der großen Koalition mit den Unionsparteien möglich. Damit war auch klar: Wer in einem solchen
Bündnis 50 % darstellt, kann seine Positionen nicht zu 100 % durchsetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion hält eine Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte über die Stärkung des Wachstums und den Abbau von Steuersubventionen weiterhin für richtig und realistisch.
Da die Mehrwertsteuererhöhung jedoch eines der zentralen Projekte der Union ist, gab es in diesem Punkt wenig Verhandlungsspielraum. Mit
diesem Zugeständnis an die Union waren jedoch wichtige Verhandlungserfolge im Bereich der Steuerpolitik, der Arbeitnehmerrechte
und in vielen anderen Politikbereichen verbunden. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer konnten die Verhandlungsführer der SPD
immerhin folgendes erreichen:
1. Die Erhöhung wird statt 2006 erst 2007 kommen, um die Möglichkeit zu schaffen, die Konjunktur soweit anzukurbeln, dass die schädlichen
Auswirkungen einer Mehrwertsteuererhöhung weniger zum tragen kommen.
2. Mit dem Impulsprogramm (25 Milliarden Euro in vier Jahren) und einigen Sofortmaßnahmen werden positive Beiträge für eine Erholung der
Konjunktur geschaffen.
3. Der ermäßigte Steuersatz auf Lebensmittel, Personennahverkehr, Bücher und Zeitungen bleibt bei 7 % und wird nicht angehoben.
4. Die befürchteten Auswirkungen auf das Handwerk werden durch die Möglichkeit kompensiert, Handwerkerrechnungen anteilig auf die
Steuerschuld anzurechnen.
Bei der Verbesserung der Einnahmesituation von Bund und Ländern wurde durchgesetzt, dass man sich nicht auf die Erhöhung des
Mehrwertsteuer-Satzes beschränkt. Die Lasten einer weiteren Konsolidierung der Staatshaushalte werden vielmehr sozial ausgewogen
verteilt, auch durch Einführung eines Einkommenssteuer-Zuschlages für Spitzenverdiener.
Die konsequente Bekämpfung des Steuerbetrugs, den Sie in Ihrer Email ansprechen, ist ein entscheidender Punkt bei der Verbesserung der
Einnahmesituation von Bund und Ländern. Es ist zudem zu prüfen, inwieweit den zuständigen Verfolgungsbehörden weitere Instrumente an die
Hand gegeben werden müssen, um Umsatzsteuerbetrug effektiver aufspüren zu können. Notwendig ist eine Ablösung des geltenden Systems mit
Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen, um national und international organisierten Steuerbetrug zu unterbinden und den
Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu verhindern. Auf europäischer Ebene wird die SPD-Bundestagsfraktion darauf hinwirken,
die rechtlichen Voraussetzungen für diese Systemumstellung zu schaffen.
Im Bundestagswahlkampf hat sich die SPD gegen eine von der Union geplante weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes gewandt und diese
Position auch in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Eine generelle Erhöhung des Spitzensteuersatzes war und ist mit der Union
nicht zu erreichen. Allerdings ist es gelungen, mit der "Reichensteuer" eine Steuererhöhung für Spitzenverdiener durchzusetzen.
Ebenso wurde die Beschränkung legaler Steuersparmodelle nicht nur als Ziel im Koalitionsvertrag verankert, sondern es wurde dafür gesorgt,
dass die neue Rechtslage für Medien- und Schiffsfonds bereits seit 1. Januar 2006 gilt.
Um zu gewährleisten, dass die Große Koalition wie im Koalitionsvertrag
festgeschrieben funktioniert, werde ich für eine Mehrwertsteuer-Erhöhung
stimmen, unter der Annahme, dass die Unionsfraktionen die Projekte, die die Verhandlungsführer der SPD durchgesetzt haben, ebenso mittragen werden.
Ich hoffe, die oben genannten Informationen konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy
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