Mehrwertsteuer? Finger Weg! Es gibt Alternativen!


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Das Antwortschreiben von Gabriele Frechen

Gabriele Frechen

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre eMails mit dem Betreff: „Mehrwertsteuer? Finger weg!“ bedanke ich mich. Gerne werde ich zu den aufgeworfenen Forderungen Stellung nehmen, obwohl es mir auch heute noch schwer fällt, diese Maßnahme zu verteidigen.

Wir haben im Wahlkampf gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer gekämpft und auch damit gepunktet. Aber wir haben leider weder eine absolute Mehrheit errungen, die es uns ermöglicht hätte, Politik „rot pur“ zu machen, noch eine Mehrheit für „rot- grün“. Die Wählerinnen und Wähler haben sich mehrheitlich für eine Große Koalition ausgesprochen, der größere (CDU/CSU-)Teil im Wissen, dass bei Regierungsbeteiligung von CDU/CSU die Mehrwertsteuer erhöht wird. Die Überzeugung unserer Koalitionspartner und die angespannte Haushaltslage zwingen uns, in diesem Punkt nachzugeben. Bis zum letzten Verhandlungstag war diese Position umstritten. Aber ohne diese „Kröte“ hätte es keinen Koalitionsvertrag gegeben. Und dann?

Wir müssen dagegen halten, was wir erreicht haben in diesem Vertrag. Zum Beispiel: Die Steuerfreiheit der Sonn- Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt erhalten. Die geplante Streichung hätte ein deutlich größeres Loch in die Haushaltskassen von betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerissen.

Ein Prozent der Erhöhung dient der Absenkung der Lohnnebenkosten. Das entlastet Arbeitnehmerhaushalte. Keine Entlastung durch diese Verschiebung erfahren die Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern, arbeitsuchende Menschen oder Beamten. Das ist mir sehr wohl bewusst.

Durch das beschlossene Konjunkturprogramm soll in 2006 die Konjunktur gestärkt und stabilisiert werden. Die Absetzbarkeit der Handwerkerrechnungen und das Programm zur energetischen Gebäudesanierung sind ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Nachfrage und damit auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Und das muss die wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre sein. Ich begrüße sehr, dass wir die Angleichung der Höhe des Arbeitslosengeldes II für die Neuen Bundesländer durchgesetzt haben. Ebenso begrüße ich, dass wir die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer wie bereits von der rot- grünen Regierung beschlossen nun auch in der Großen Koalition umsetzen wollen. Diese Maßnahmen kosten Geld, sie sind richtig, aber sie können nicht die Lösung sein. Die Lösung muss sein, Menschen in Arbeit zu bringen. Arbeit ist das Bindeglied unseres Sozialstaates. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir aber auch langfristige Ziele. Eines davon ist die Investition in Forschung und Bildung. Und zwar vom Anfang also vom Kindergarten an. Hier zu investieren und unseren Kindern, jedem einzelnen von ihnen, eine faire Chance für ihr Leben zu geben kostet Geld, ist aber zwingend geboten.

Ich schreibe so ausführlich, weil ich um Verständnis werben möchte, in einem Punkt, hinter dem auch ich nicht mit ganzem Herzen stehe, den ich aber verteidigen muss. Und weil ich um Fairness und um eine Gesamtbetrachtung des Koalitionsvertrages bitte. Ich stehe auch heute noch zu meiner Überzeugung, dass daran einkommensschwache Haushalte zu knabbern haben und die Binnennachfrage darunter leidet kann. Aber wir haben erreicht, dass zuerst das Konjunkturprogramm und dann die Erhöhung kommen.

  1. Es trifft zu, dass Haushalte mit kleinen Einkommen sehr wohl prozentual - wenn auch nicht absolut - mehr durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer belastet werden. Ein Großteil des täglichen Bedarfs, nämlich u.a. Nahrungsmittel, bleibt von der Erhöhung ausgenommen.
  2. Deshalb werden wir zuerst ein umfängliches Konjunkturprogramm anstoßen.
  3. Das trifft zum Teil zu. Auf der anderen Seite werden die Leistungen von Handwerkern aber auch durch die Senkung der Lohnnebenkosten entlastet, Handwerkerrechnung künftig bis zu einer Höchstgrenze steuerlich absetzbar. Wenn es uns gelingt, durch unsere o.g. Maßnahmen mehr Menschen in Arbeit zu bringen, erhöht sich die Nachfrage auch im Einzelhandel.

Sie werden feststellen, dass ich nach wie vor nicht begeistert bin von der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Allerdings bitte ich doch das insgesamt geschnürte Paket abzuwägen. Koalitionsverhandlungen sind kein Wunschkonzert, wo jeder Wunsch erfüllt wird. Mit guten Verhandlungsführern kann es wie bei diesem Vertrag gelingen, etwa mehr als 50% eigene Vorstellungen, Wünsche und Ziele umzusetzen. 100% zu erwarten ist unrealistisch.

Auch zu Ihren Anregungen nehme ich gerne Stellung:

  1. In der vergangenen Legislaturperiode stand dieses Thema bereits bei uns auf der Agenda. Einiges konnten wir, viele eben nicht, gegen den Willen des Bundesrates durchsetzen. Heute beraten wir in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Verhinderung von Verlustzuweisungsmodellen. Der Spitzensteuersatz wurde im Wege eines Gesamtpaketes, bei dem auch der Eingangssteuersatz gesenkt und die Grundfreibeträge erhöht wurden, auf 42% gesenkt. Wir wollten eine Senkung auf 45%. Auch wenn der Halbteilungsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichtes nicht unumstritten ist, müssen wir ihn doch im Hinterkopf haben. Deshalb haben wir in unserem Wahlprogramm gefordert und auch im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass der Spitzensteuersatz für hohe Einkommen durch den Zuschlag von 3% wieder auf 45% angehoben wird.
  2. Auch in diesem Punkt stimme ich mit Ihnen überein. Die Ausführungen zu 1. verfolgen genau dieses Ziel. Die Wiedereinführung der Vermögensteuer ist ein unrealistischer Wunsch und da Sie sich mit Politik und den Mehrheitsverhältnissen auskennen, wissen Sie das so gut wie ich. Ich könnte jeden Monat diesen Gesetzentwurf einbringen, würde bei den ersten beiden Malen sicher auch viel Applaus in meinem Wahlkreis und bei weiten Teilen der Bevölkerung bekommen. Aber wenn ich beim dritten Male wieder sagen muss, der Koalitionspartner oder der Bundesrat hat diese Initiative verhindert, fragt sich der aufgeklärte Bürger doch, ob ich das nicht vorher gewusst habe oder ob ich nur populistische Ziele verfolge. Ich neige weder zur Naivität noch zum Populismus. Realistisch betrachtet gibt es keine Mehrheit für einen solchen Vorstoß und zwar seit 1999. Wenn die Mehrheit im Bundesrat einmal wieder rot- geführt ist, können wir darüber diskutieren. Vorher ist ein solcher Antrag nur für den Papierkorb oder das Schaufenster geeignet und nicht sehr glaubwürdig. Zur Erbschaftsteuer erwarten wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich genau mit dieser Problematik auseinandersetzt. Danach wird sich das Parlament mit der Besteuerung hoher Erbschaften befassen. Ich bin sicher, hier wird man merken, dass Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten an der Regierung beteiligt sind.
  3. Auch hier stimme ich mit Ihnen überein. Wir müssen dafür sorgen, dass Gewinne da versteuert werden, wo sie entstehen. Wir haben gegen erhebliche Widerstände die sog. Mindestgewinnbesteuerung eingeführt und Gestaltungsmöglichkeiten geschlossen. Einzelheiten dazu können Sie in meiner Rede im Deutschen Bundestag vom 28.10.04 nachlesen. Abschreibungen sind allerdings keine Steuerentlastungen, sondern nur Steuerstundungen, die aufgeholt werden. Bei den Steuersätzen bewegen wir uns im europäischen, sogar im weltweiten Wettbewerb. Wir arbeiten in Europa an einer einheitlichen Bemessungsgrundlage, die überhaupt erst die Basis der Vergleichbarkeit von Steuerbelastungen darstellt. 25% von X muss nicht zwingend mehr sein als 10% von Y. Solange wir nicht wissen, ob wir dasselbe meinen, können wir auch nicht wissen, ob wir über das Gleiche reden. Und wenn wir nach der „Geiz-ist-geil“- Mentalität nur noch möglichst billige Ware kaufen wollen ohne Rücksicht auf Qualität, müssen wir uns allerdings nicht wundern, wenn qualitativ gute Ware, die bei uns zu für uns angemessenen Löhnen hergestellt wurde, nicht mehr konkurrenzfähig ist. Die Folgen liegen auf der Hand.

    Bei der Freistellung von Erbschaften hätte ich die wenigsten Probleme. Auch wenn mir kein Fall bekannt ist, wo ein Unternehmen wegen der Erbschaftsteuerbelastung insolvent wurde, könnte ich mir, wenn es dem dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze dient, eine Lösung vorstellen, die Betriebsvermögen - aber nur Betriebsvermögen - von der Erbschaftsteuer ausnimmt. Sobald Vermögen in den privaten Bereich übertragen wird, trifft diese Aussage natürlich nicht mehr zu.
  4. Dieser Punkt wird von mir ganz konsequent verfolgt. Für mich sind Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerbetrug oder Karussellgeschäfte keine Kavaliersdelikte, sondern Diebstahl aus kollektivem Egoismus einiger Weniger an uns Allen. Denn wer anders, als jede einzelne Bürgerin, jeder einzelne Bürger, ist denn der Staat, der dabei betrogen wird? Das gleiche gilt für mich übrigens bei Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit. Die Höhe des Betrugs oder des Handgeldes spielt dabei für mich keine Rolle. Das föderale System führt hier leider derzeit noch dazu, dass die Interessen nicht zwingend gleichgerichtet sind. Das werden wir in der Föderalismusreform angehen.

Ich hoffe, ich habe zu allen Fragen und Anregungen ausführlich Stellung genommen und konnte Ihnen meinen Standpunkt verdeutlichen. Es gibt leider nicht immer nur schwarz oder weiß. Meistens hängt alles mit allem zusammen. Deshalb ist der Brief etwas lang geworden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Mit den besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit aus Berlin

Ihre Gabi Frechen, MdB



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