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Antwort von Ernst Hinsken (CSU)
Sehr geehrte(r) [...],
Aufgrund der dramatischen Haushaltslage des Bundes ist eine Haushaltskonsolidierung unausweichlich. Deutschland hat bereits zum vierten Mal den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verletzt. Angesichts einer massiven strukturellen Unterdeckung der laufenden Ausgaben im Bundeshaushalt sind erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unausweichlich. Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes wird mit einem Mix aus wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen, einer Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen, einer entschlossenen Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie strukturellen Reformen gesichert. Dabei wird die Konsolidierung des Haushalts im Wesentlichen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 sichergestellt, dass parallel zu den Beratungen zum Bundeshaushalt 2006 auf den Weg gebracht wird.
Das Haushaltsbegleitgesetz ist ein wesentlicher Teil des Reformprogramms der Bundesregierung, das aus einem Dreiklang aus "Investieren, Sanieren und Reformieren" besteht. Mit einem Bündel struktureller Maßnahmen - Einsparungen auf der Ausgabenseite, Abbau von Steuervergünstigungen, Schließung von Steuerschlupflöchern sowie Steuersatzanhebungen - sollen Ausgabenniveau und Finanzierungsmöglichkeiten künftig wieder in Einklang gebracht werden.
Um den Bundeshaushalt ins Lot zu bringen, sind Steuererhöhungen unumgänglich. Dies mitzutragen fällt mir schwer. Entscheidend ist aber, dass ein Teil der Mehrwertsteuererhöhung dazu verwendet wird, um Arbeit billiger und weltweit konkurrenzfähiger zu machen, denn durch die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fließt ein Teil des Geldes wieder an Unternehmen und Arbeitnehmer zurück. Dadurch sind positive Beschäftigungseffekte zu erwarten, die auch eine Haushaltsentlastung zur Folge haben.
Auch bleibt festzuhalten, dass Güter des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel, Zeitungen und Bücher, weiterhin der reduzierten Mehrwertsteuer von 7 % unterliegen. Sie sind von der Anhebung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes auf 19 % nicht betroffen. Wohnungsmieten bleiben nach wie vor steuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen,
Ernst Hinsken
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