Bundestagsabgeordneter Matthias Wissmann (CDU) antwortet auf Wahlkreisaktion
Sehr geehrte(r) [...],
Aufgrund der dramatischen Haushaltslage des Bundes ist eine Haushaltskonsolidierung unausweichlich. Deutschland hat bereits zum vierten Mal den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verletzt. Angesichts einer massiven strukturellen Unterdeckung der laufenden Ausgaben im Bundeshaushalt sind erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unausweichlich. Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes wird mit einem Mix aus wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen, einer Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen, einer entschlossenen Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie strukturellen Reformen gesichert. Dabei wird die Konsolidierung des Haushalts im Wesentlichen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 sichergestellt, dass parallel zu den Beratungen zum Bundeshaushalt 2006 auf den Weg gebracht wird.
Das Haushaltsbegleitgesetz ist ein wesentlicher Teil des Reformprogramms der Bundesregierung, das aus einem Dreiklang aus „Investieren, Sanieren und Reformieren“ besteht. Mit einem Bündel struktureller Maßnahmen – Einsparungen auf der Ausgabenseite, Abbau von Steuervergünstigungen, Schließung von Steuerschlupflöchern sowie Steuersatzanhebungen – sollen Ausgabenniveau und Finanzierungsmöglichkeiten künftig wieder in Einklang gebracht werden.
Die Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 16 % auf 19 % ab dem Jahr 2007 dient der Erzielung von Einnahmen zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung sowie der Reduzierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozentpunkte auf 4,5 % wird vom Bund mit dem Aufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes im Volumen von 6 bis 7 Mrd. € unterstützt. Der Belastung der Konsumenten steht also insoweit eine entsprechende Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei den Lohnnebenkosten gegenüber. Die Entlastung der Arbeitskosten um 2 Prozentpunkte macht Arbeit damit bezahlbarer. Dadurch sind positive Beschäftigungseffekte zu erwarten, die auch eine Haushaltsentlastung zur Folge haben.
Auch bleibt festzuhalten, dass Güter des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel, ÖPNV, Zeitungen und Bücher, weiterhin der reduzierten Mehrwertsteuer von 7 % unterliegen. Sie sind von der Anhebung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes auf 19 % nicht betroffen. Wohnungsmieten bleiben nach wie vor steuerfrei.
Wir befinden uns mit dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent im europäischen Mittelfeld. In einigen anderen Ländern ist die Belastung mit Mehrwertsteuer teilweise erheblich höher. So beträgt diese z. B. in Italien und Österreich 20 Prozent, in Belgien und Irland 21 Prozent, in Finnland und Polen 22 Prozent und in Dänemark, Schweden sowie Ungarn sogar 25 Prozent.
Ich kann Ihre dargelegten Befürchtungen nachvollziehen und kann Ihnen deshalb versichern, dass CDU und CSU Ihre Ausführungen in den parlamentarischen Beratungen berücksichtigen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matthias Wissmann
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