Energie Klimaschutz Wirtschaft
EEG Novelle 2021: Schraubenzieher im Getriebe
Berlin, 30. Oktober 2020. Ein Bündnis aus Umweltverbänden hat die erste Lesung zur Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes im Bundestag auf der Reichstagswiese mit einer bildstarken Protestaktion begleitet. Protestierende in Merkel- und Altmaier-Masken, ausgerüstet mit winzigen Windrädern und Solarmodulen, standen Aktivistinnen und Aktivisten mit großen Solarpaneelen und bis zu drei Meter hohen Windrädern gegenüber. Nach Ansicht der Verbände reicht die EEG-Novelle, die schon am 1.1.2021 das alte EEG ersetzen soll, bei weitem nicht aus, um der Klimakrise zu trotzen. Der geplante Ausbau von Sonnen- und Windkraft ist zu niedrig ausgelegt.
Bündnis fordert dreimal so hohen Ausbau von Solar- und Windenergie
“Energien aus Wind und Sonne sind die Motoren der Energiewende und des Klimaschutzes. Diese Novelle wirft den Schraubenzieher ins Getriebe”, so eine Sprecherin des Bündnisses aus Campact, Deutscher Umwelthilfe, NaturFreunde Deutschlands, Robin Wood, dem Umweltinstitut München und dem WWF Deutschland. Mit dem im Entwurf geplanten Ausbau der Photovoltaik um fünf Gigawatt und der Windenergie um 3,7 Gigawatt wird das Klimaziel des Pariser Klimaabkommens nicht erreicht. Daher verlangt das Bündnis basierend auf den Vorgaben der Wissenschaft, dass der Ausbau von Solar- und Windenergie dreimal so hoch sein muss wie bisher im Entwurf vorgesehen.
Das Bündnis kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das Wirtschaftsministerium mit einem zu geringen Energiebedarf kalkuliert. Der steigende Strombedarf im Verkehrs- und Wärmebereich wird nicht mit eingerechnet. “Der Wirtschaftsminister rechnet sich die Zahlen schön. So verfehlen wir die deutschen Klimaziele sicher”, erklärt die Sprecherin des Bündnisses weiter. Neben der Verdreifachung der Ausbauziele sehen die Umweltverbände einen Abbau der finanziellen und bürokratischen Hürden für die Bürgerenergie als zentral an.
Strombedarf zu gering angesetzt
Die EEG-Novelle 2021 wurde am 23. September vom Kabinett beschlossen. Nach der heutigen ersten Lesung im Bundestag können alle Bundestagsabgeordneten zur zweiten Lesung noch Änderungsanträge stellen, bevor das Gesetz in dritter Lesung beschlossen werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.