Agrar Ernährung Verbraucher-Verbraucherinnen
Für einen Wegwerfstopp für Lebensmittel in Supermärkten und eine Legalisierung des Containerns
Quedlinburg/Verden, 14.9.2022. Vor der Agrarministerkonferenz in Quedlinburg demonstrierten Campact-Aktivist*innen gegen Lebensmittelverschwendung im Handel. Als Gemüse verkleidet und aus einer großen Mülltonne heraus forderten die Demonstrant*innen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, ein Gesetz für einen Wegwerfstopp für Supermärkte zu beschließen. “Lebensmittelverschwendung stoppen!” und “Gutes Essen nicht in den Müll” war auf Bannern zu lesen.
Während der Aktion überreichten zwei Lebensmittelretterinnen rund 190.000 Unterschriften der von ihnen gestarteten Online-Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, an Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, und an Gert Zender, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. In der Petition fordern sie ein gesetzliches Verbot von Lebensmittelverschwendung in Supermärkten sowie die Legalisierung des sogenannten Containerns, also die Rettung weggeworfener, aber noch genießbarer Lebensmittel aus Müllcontainern. In Deutschland landen jährlich insgesamt 18 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll, 800.000 Tonnen davon im Einzelhandel. Rund 90 Prozent der Lebensmittelabfälle im Handel gelten als vermeidbar.
“In Zeiten des Klimawandels und im Angesicht der Tatsache‚ dass viele Menschen weltweit nicht wissen, wann und ob sie eine nächste Mahlzeit zu sich nehmen können, ist Lebensmittelverschwendung untragbar”, sagt Caro, Lebensmittelretterin und Online-Petentin. Co-Petentin Franzi ergänzt: „Minister Cem Özdemir muss der Verschwendung ein Ende setzen und das Wegwerfen von Lebensmitteln in Supermärkten verbieten. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits eine gesetzliche Regelung, nach der Supermärkte unverkaufte, aber noch genießbare Waren weitergeben müssen. Containern darf zudem nicht weiter bestraft und damit der Schutz des Eigentums an Müll nicht weiter vor den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen gestellt werden.”
Die beiden Lebensmittelretterinnen hatten im Jahr 2018 Gemüse und Milchprodukte aus den Mülltonnen eines Edekas im bayerischen Olching gerettet. Sie wurden deshalb wegen besonders schweren Diebstahls angeklagt. Gegen die letztendliche Verwarnung und acht Sozialstunden durch das Amtsgericht Fürstenfeldbruck erhoben die beiden erst Revision vor dem Bayerischen Obersten Landgericht und dann Klage beim Bundesverfassungsgericht. In seiner Entscheidung verwies das Bundesverfassungsgericht auf die Handlungsmöglichkeiten der Politik und stellte eine alternative Ausformung des Diebstahlparagraphen in Bezug auf das Eigentum in den Raum.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen hat Deutschland zugesagt, bis 2030 den Lebensmittelmüll zu halbieren, doch fehlen bislang verbindliche Vorgaben dafür. Stattdessen werden regelmäßig Menschen wegen Containerns strafrechtlich verfolgt. Im November ist eine finale Übergabe der Petition an Bundesjustizminister Marco Buschmann im Rahmen der Herbst-Justizministerkonferenzen geplant.