Lindemann-Anwälte ziehen Unterlassungsantrag gegen Campact zurück

Berlin/Verden, 16.8.2023. Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die Rammstein-Sänger Till Lindemann vertritt, hat ihren Unterlassungsantrag gegen Campact zurückgenommen. In ihrer Unterlassungserklärung hatte die Kanzlei Campact dazu angehalten, zentrale Formulierungen in einer Petition gegen Rammstein-Konzerte in Berlin zu streichen. Die Petition “Keine Bühne für Rammstein” wurde auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, gestartet. Den Rückzieher der Kanzlei Schertz Bergmann verbucht Campact als Erfolg für sich und alle Menschen, die sich zu den Vorfällen bei Rammstein-Konzerten öffentlich geäußert haben.

Dazu erklärt Dr. Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand von Campact e.V.: „Mit großer Freude blicken wir auf den Ausgang des Verfahrens: Till Lindemanns Kanzlei, Schertz Bergmann, hat ihren Verfügungsantrag gegen unsere WeAct-Petition zurückgenommen. Das Landgericht hatte den Parteien zuvor den Hinweis erteilt, dass man das Rekrutierungssystem als ‘sexuellen Missbrauch’ bezeichnen darf. Der Rückzug der Kanzlei kommt damit einem Eingeständnis einer Niederlage gleich. Darüber hinaus ist er ein wichtiges Signal für alle Menschen, die sich zu den Vorfällen bei Rammstein-Konzerten öffentlich geäußert haben. Und es ermutigt hoffentlich auch Menschen in anderen Fällen, mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu gehen. Denn es macht klar: Wir lassen uns die Verwendung klarer Worte nicht verbieten. Die PR-Strategie Lindemanns, sämtliche Kritiker*innen mundtot zu machen, ist letztlich gescheitert. Lindemann muss daher auch für die kompletten Kosten des Verfahrens aufkommen.“ 

Medienrechtler Thorsten Feldmann der Kanzlei JBB Rechtsanwälte ordnet das Verfahren wie folgt ein: “Ein Verfügungsantrag kann jederzeit zurückgenommen werden. Dass Till Lindemann jedoch nach dem gerichtlichen Hinweis, der uns Recht gibt, von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, zeigt, dass auch er seinem eigenen Antrag keine Erfolgsaussichten mehr einräumt. Für mich ist klar: Lindemann versucht, dadurch eine für ihn nachteilige gerichtliche Entscheidung zu verhindern, die Signalwirkung für andere Verfahren in der Causa Rammstein hätte.”

In der WeAct-Petition wurde gefordert, die drei Rammstein-Konzerte im Berliner Olympiastadion abzusagen. Darin hieß es: “Solange die Vorwürfe nicht geklärt sind, sind Konzerte der Band kein sicherer Ort für Mädchen und Frauen.” 

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