Stiftungsgesetz: Antidemokratische Stiftungen nicht mit Steuermitteln fördern

Campact-Aktive bei einer Aktion zur Desiderius-Erasmus-Stiftung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Campact-Aktive bei einer Aktion zur Desiderius-Erasmus-Stiftung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Philip Eichler / Campact

Gemeinsames Statement von Campact, der Bildungsstätte Anne Frank, Kein Bock auf Nazis, Gesicht zeigen!, den OMAS GEGEN RECHTS, DefunDES und der Otto Brenner Stiftung anlässlich der Vorstellung des Entwurfs für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz.

Berlin, 11. Oktober 2023. Anlässlich des heute vorgestellten Entwurfs für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz warnt ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen davor, ein nachhaltiges Gesetz nicht auf den letzten Metern zu verschleppen. Antidemokratische Stiftungen wie die AfD-nahe Desiderius Erasmus Stiftung (DES) dürfen keine Förderung durch Steuermittel erhalten. Das Bündnis umfasst die Bürgerbewegung Campact, die Bildungsstätte Anne Frank, Kein Bock auf Nazis, Gesicht zeigen!, die OMAS GEGEN RECHTS, DefunDES und die Otto Brenner Stiftung.

“Nach monatelanger Hängepartie legt die Koalition endlich ihren Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz vor. Das ist ein bitter notwendiger und begrüßenswerter Schritt. Denn eine Demokratie darf keine Organisation fördern, die sie aushöhlen und abschaffen will. Sie muss gegenüber ihren Feinden wehrhaft sein. Mit dem Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz gibt es eine fraktionsübergreifende Einigung darüber, nach welchen Kriterien sich antidemokratische Stiftungen wie die DES dauerhaft von einer staatlichen Förderung ausschließen lassen. Ohne diese würden Bürger*innen mit ihren Steuern den Aufbau extrem rechter Netzwerke und Strukturen unterstützen. 

Gleichzeitig offenbart der Entwurf aber problematische Details: Dass ausgerechnet das Bundesinnenministerium die Entscheidungskompetenz über die Einhaltung der Förderkriterien haben soll, ist nicht zielführend. Von verschiedenen Stellen wurde darauf hingewiesen, dass eine unabhängige Instanz vorzuziehen ist – etwa ein von den Fraktionen benanntes überparteiliches Expert*innengremium oder die Bundeszentrale für politische Bildung. 

So viel ist gewiss: Das Stiftungsfinanzierungsgesetz ist überfällig. Wir hoffen, dass der Gesetzgebungsprozess nun nicht noch auf den letzten Metern ins Stocken gerät und der AfD-nahen Stiftung dadurch einen Geldsegen beschert. Die Fraktionen von Union bis Linke sind nun gefragt, ihre Differenzen beizulegen und die angekündigte Lösung aus der Mitte des Parlaments noch vor Abstimmung des Haushalts zu verabschieden.”

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