Unser Entwurf für ein Stiftungsgesetz

Öffentliche Gelder für die rechtsextreme Bewegung – das ist der Plan der AfD. Über ihre Stiftung, die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), wollen sie Millionen Euro aus Steuergeldern für ihre Sache abgreifen – und das jedes Jahr.

Die Finanzierung von Parteien in Deutschland ist gesetzlich geregelt, für parteinahe Stiftungen fehlt eine solche Regelung bisher. Davon könnte die AfD jetzt profitieren, die für die DES staatliche Fördergelder haben möchte. Da das Bundeshaushaltsgesetz (nach dem die Stiftungsgelder bisher vergeben werden) nicht regeln kann, nach welchen Kriterien parteinahe Stiftungen Förderung erhalten und welche Verpflichtungen damit einhergehen, muss hier eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 

Gemeinsam mit Prof. Dr. Markus Ogorek von der Universität Köln legt Campact darum jetzt einen „Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung, Organisation und Finanzierung parteinaher Stiftungen“ vor.

Warum wir ein Stiftungsgesetz brauchen

Parteinahe, auch politische oder Partei-Stiftungen genannt, sind zwar rechtlich und formal von ihren Parteien getrennt, inhaltlich und personell aber eng mit ihnen verbunden. Finanziert werden sie zu rund 90 Prozent aus öffentlichen Mitteln.

Mit der DES würde eine Schlüsselorganisation der Rechten staatlich finanziert und groß gemacht. Denn Stiftungen sind wichtige Akteurinnen in der politischen Bildung. Im Fall der DES wäre das politische Bildung mit rechten und rechtsextremen Inhalten – aus Steuergeldern finanziert. Auch in Forschungsförderung, zivilgesellschaftliche Projekte und Vernetzung fließt dann Geld. Zu erwarten hätten wir antisemitische, rassistische, nationalistische und völkische Pseudo-Wissenschaft – und im ganzen Land den Ausbau rechter Strukturen durch die Förderung rechter Netzwerke und Organisationen. 

Die Gefahr, die von der DES ausgeht, ist daher eine dreifache: 

Mit ihr werden Diskurse und politische Einstellungen weiter nach rechts verschoben, rechtes Geschwurbel wird wissenschaftlich verpackt und die Rechte in ganz Deutschland kann ihre Organisationsstrukturen und Netzwerke massiv ausbauen. Und das alles mit unserem Steuergeld.

Um das zu verhindern und die öffentliche Finanzierung parteinaher Stiftungen endlich klar und transparent zu regeln, braucht es ein Stiftungsgesetz.

Was steht im Gesetzentwurf?

Der Entwurf geht davon aus, dass weder das Bundeshaushaltsgesetz noch die „Gemeinsame Erklärung” der parteinahen Stiftungen von 1998 Rahmenbedingungen schaffen, die die Finanzierung der Stiftungen rechtlich verlässlich regeln. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass die staatliche Förderung nur an Stiftungen fließt, die sich aktiv für Menschenrechte und gegen Diskriminierung einsetzen. Zudem soll das Gesetz Transparenz über die Vergabe und Verwendung von staatlichen Geldern schaffen.

Aktiv für Demokratie und Menschenrechte

Vorgesehen ist, dass alle parteinahen Stiftungen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern und aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) eintreten müssen. Das bedeutet: Ihr Handeln muss von der Gleichheit und Würde aller Menschen ausgehen und alle geförderten Stiftungen müssen aktiv für Menschenrechte, Völkerverständigung, Demokratie und Gleichbehandlung eintreten – unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung. So wird sichergestellt, dass der Verfassungsauftrag zur Förderung politischer Bildung, der der Einrichtung der parteinahen Stiftungen zugrunde liegt, erfüllt wird. 

Da das Grundgesetz den Begriff der FDGO nicht kennt, nimmt der Entwurf Bezug auf die Konkretisierung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Urteil von 2017, demzufolge die FDGO die zentralen Grundprinzipien umfasst, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Dazu gehören insbesondere die Garantie der Menschenwürde durch die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität, Rechtsgleichheit und das Demokratieprinzip. Nur wenn alle Bürger*innen gleichberechtigt und ohne Benachteiligung an der politischen Willensbildung teilhaben können, sind diese grundlegenden Säulen gewahrt.

Aktuelles zum Thema Rechtsextremismus im Campact-Blog

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Verbindliches Stiftungsregister

Um sicherzustellen, dass nur Stiftungen gefördert werden, die alle Kriterien erfüllen, müssen sie sich in einem Stiftungsregister erfassen lassen, über das die Bundestagspräsidentin wacht. Um sich in das Register eintragen zu lassen, müssen die Stiftungen neben ihrer Satzung und ihrer Gemeinnützigkeit auch benennen, wie ihre Gremien zusammengesetzt sind und wie Gremienmitglieder mit der zugehörigen Partei verbunden sind oder waren. Zudem muss die Stiftung sich zu den im Gesetz festgelegten Zwecken und Aufgaben bekennen; dies beinhaltet das aktive Eintreten für die FDGO.

Stiftungsgesetz schafft mehr Transparenz

Außerdem sieht der Entwurf mehr Transparenz vor: Alle registrierten parteinahen Stiftungen müssen angeben, wer in ihren Gremien tätig ist, sowie Partei- und Stiftungsgremien klar voneinander trennen. Darüber hinaus sollen die Stiftungen offenlegen, woher Großspenden kommen – was bei den Parteien schon längst normal ist – und umfassende Jahresberichte veröffentlichen. Wenn sie das nicht tun, kann ihnen die Förderung gekürzt oder gestrichen werden.

Klare Mittelbegrenzung

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Gesamtsumme, die den Stiftungen zur Verfügung steht, gedeckelt ist. Anpassungen zum Inflationsausgleich sind zwar vorgesehen, abgesehen davon soll das Budget der Stiftungen jedoch nicht wie bisher beinahe jährlich steigen. Dafür soll auch klarer festgelegt werden, wie die Mittel verwendet werden: Alle Stiftungen erhalten die gleiche Grundfinanzierung. 

Darüber hinaus werden Mittel projektbezogen bereitgestellt, ebenso wie Förderung, die an das Wahlergebnis der assoziierten Partei gebunden ist. Mit den neuen Transparenzpflichten und einem klaren Verteilungsschlüssel für die Fördergelder soll auch die öffentliche Akzeptanz für die Millionenförderung der parteinahen Stiftungen gesteigert werden. 

Für die bereits geförderten Stiftungen ändert sich hiermit gar nicht viel, aber ihre Finanzierung stünde endlich auf einer starken rechtlichen Grundlage mit klaren Kriterien für die Förderung. 

Hier kannst Du den kompletten Gesetzentwurf lesen