Landtagswahl: AfD in Leipzig und Dresden stoppen
Eine Vetomacht der AfD: Das drohte bei der Landtagswahl in Sachsen im September 2024. Doch die Rechtsextremen haben die nötigen Sitze für eine Sperrminorität verpasst. Dazu hat auch Campact beigetragen – erfahre hier mehr über unseren Aufruf zum strategischen Wählen.
Keine Frage, wer die AfD schwächen will, muss wählen gehen: Erst- und Zweitstimme für Demokrat*innen! Bei dieser Landtagswahl gibt es aber darüber hinaus eine besondere Chance, der AfD richtig weh zu tun.
Wahlberechtigte in Leipzig Süd (Wahlkreis 28), Leipzig Mitte-Ost (Wahlkreis 25) und Leipzig West (Wahlkreis 30) sowie in Dresden Neustadt (Wahlkreis 41) können mit dem strategischen Einsatz ihrer Erststimme einen riesigen Unterschied machen. Mit der Erststimme, auch Direktstimme genannt, werden die Direktkandidat*innen in den Wahlkreisen gewählt – während mit der Zweitstimme, auch Listenstimme genannt, die Parteien gewählt werden.
Der Kniff heißt Grundmandatsklausel: Erhält eine Partei zwei Direktmandate, kann sie die 5-Prozent-Hürde umgehen. Und mit so vielen Abgeordneten ins Parlament ziehen, wie es ihr laut Zweitstimme zusteht. Das ist die Chance für Grüne und Linke – denn sie drohen an der 5-Prozent-Hürde zu scheitern. Ziehen sie dagegen in den Landtag ein, verliert die AfD mehrere Sitze.
Beide Parteien haben nur in vier sächsischen Wahlkreisen eine realistische Chance auf Direktmandate. Es wird also knapp. Doch wenn wir Demokrat*innen klug abstimmen, können beide Parteien je zwei Direktmandate gewinnen. Deswegen: Nutze Deine Erststimme strategisch und folge unserer Wahlempfehlung!
Strategisch Wählen gegen die AfD
Die AfD wird von Rechtsextremen dominiert. Manche Parteimitglieder wollen Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund sowie politisch Andersdenkende aus Deutschland vertreiben, wie das Recherchenetzwerk Correctiv im Januar aufdeckte. Das Weltbild vieler AfDler ist völkisch, viele äußern sich rassistisch. Björn Höcke, Gründer des einflussreichen völkischen „Flügels“, darf gerichtlich bestätigt als Faschist bezeichnet werden. Auch Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD in Sachsen, gilt als Sympathisant des Flügels. Er bedient Verschwörungserzählungen und fabuliert öffentlich von einem angeblichen „Bevölkerungsaustausch“. Der Landesverband der AfD in Sachsen verfolgt laut dem Landesamt für Verfassungsschutz „verfassungsfeindliche Ziele“ und wird als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
Die Botschaft beim Wahlkampfauftakt in Dresden war unmissverständlich: Die AfD will an die Macht. Wie stark die rechtsextreme Partei im Freistaat ist, hat die Europawahl gezeigt. Die AfD fuhr 32 Prozent der Stimmen ein, alle anderen Parteien lagen weit dahinter. Aktuelle Umfragen sehen die AfD bei den Landtagswahlen bei 30 bis 32 Prozent. Dass die AfD nach der Wahl selbst regiert, ist eher unwahrscheinlich – alle anderen Parteien schließen bisher eine Koalition mit den Rechtsextremen aus. Aber es gibt eine andere gefährliche Machtoption für Urban und Co: die Sperrminorität.
Jede*r Wähler*in hat für die Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme (in Sachsen auch Direktstimme genannt) wählst Du Deine*n Wahlkreisabgeordnete*n. Sie entscheidet also über das Direktmandat für Deinen Wahlkreis. Mit der Zweitstimme (in Sachsen auch Listenstimme genannt) wählst Du die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele der 120 Sitze im sächsischen Landtag an eine Partei gehen.
Die sächsische Verfassung sieht vor, dass bestimmte, besonders wichtige Entscheidungen eine Zweidrittelmehrheit im Landtag brauchen. Dazu gehören Änderungen der sächsischen Landesverfassung oder die Ernennung neuer Verfassungsrichter*innen und des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Rechnungshofes. Gewinnt die AfD mehr als ein Drittel der Sitze im Parlament, erlangt sie eine sogenannte „Sperrminorität“. Wichtige Entscheidungen wären damit nur noch mit ihrer Zustimmung möglich. Die AfD könnte die Landesregierung erpressen und sich ihre Zustimmung teuer bezahlen lassen. So hätte sie die Möglichkeit, ihre faschistische Politik in Sachsen in Teilen durchzusetzen – auch ohne Regierungsbeteiligung.
Die AfD kann rechnen. Jörg Urban hat beim AfD-Wahlkampfauftakt frohlockt, dass Grüne und Linke an der 5-Prozent-Hürde scheitern könnten. Das Risiko besteht: Laut Umfragen bleibt die Linkspartei wahrscheinlich unter fünf Prozent, bei den Grünen wird es knapp. Doch warum nutzt das der AfD? Bekommen Grüne und Linke weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen – auch Listenstimme genannt – sind sie nicht im Landtag vertreten; die Stimmen für sie würden bei der Sitzverteilung im Parlament nicht berücksichtigt. Die AfD würde davon profitieren: Der Anteil der ihr zustehenden Parlamentssitze wird automatisch größer. Eine Sperrminorität für die rechtsextreme Partei wäre also deutlich wahrscheinlicher, wenn Grüne und Linke nicht in den Landtag einziehen.
Der Rettungsanker für Linke und Grüne nennt sich „Grundmandatsklausel“. Diese Besonderheit im sächsischen Wahlgesetz besagt, dass eine Partei auch dann in den Landtag einzieht, wenn sie zwei Direktmandate gewinnt. Das gilt auch, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommt. Besonders interessant daran: Die Partei zieht nicht nur mit den gewonnenen Direktmandaten in den Landtag ein, sondern mit so vielen Sitzen, wie ihr nach Anzahl der Zweitstimmen zustehen. Nach aktuellem Stand der Umfragen könnten Grüne und Linkspartei für ihren Einzug in den Landtag auf die Grundmandatsklausel angewiesen sein.
Die Direktkandidat*innen werden mit der Erststimme – auch Direktstimme genannt – gewählt. Es gibt vier Wahlkreise, in denen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen realistische Chancen auf ein Direktmandat haben. Drei der Wahlkreise befinden sich in Leipzig und einer in Dresden. Herausfordernd daran: Grüne und Linke haben in den gleichen Wahlkreisen Chancen und treten gegeneinander um die begehrten Direktmandate an. Es ist also durchaus denkbar, dass eine Partei drei Mandate holt und die andere nur eins. Damit würde nur eine Partei über die Grundmandatsklausel sicher in den Landtag einziehen. Das wäre voraussichtlich zu wenig, um die Sperrminorität der AfD zu verhindern – deutlich mehr würde es bewirken, wenn beide Parteien im Parlament vertreten wären.
Unsere Wahlempfehlung hat nur ein Ziel: Grüne und Linke sollen jeweils zwei Direktmandate gewinnen. Die Empfehlung stützt sich auf Ergebnisse der vergangenen Wahlen und gibt an, welche Kandidat*innen jeweils die besten Chancen haben, das Mandat zu gewinnen. Dazu haben wir unter Berücksichtigung der neuen Zuschnitte für jeden Wahlkreis eine Prognose errechnet. Grundlage sind die Wahlergebnisse der Landtagswahl 2019. Mit den Ergebnissen der Kommunalwahlen 2019 und 2024 haben wir einen Trend für jede Partei berechnet und diesen auf die Ergebnisse der Landtagswahlen 2019 angewendet. Die Ergebnisse der Europawahl 2024 sind nicht eingeflossen, weil hier alle Bürger*innen ab 16 Jahren wählen konnten und somit die Wahlgruppe eine andere ist. Nur dort, wo die Zahlen nicht eindeutig sind, haben wir zusätzlich die Dynamik des Wahlkampfs in die Bewertung einbezogen. Politisches Programm der Kandidat*innen oder andere Faktoren spielen keine Rolle.
Hier unsere Wahlempfehlung für Deine Erststimme:
- Wahlkreis 25 (Leipzig Mitte-Ost): Nam Duy Nguyen (Die Linke) wählen
- Wahlkreis 30 (Leipzig West): Claudia Maicher (Grüne) wählen
- Wahlkreis 28 (Leipzig Süd): Juliane Nagel (Die Linke) wählen
- Wahlkreis 41 (Dresden Neustadt): Thomas Löser (Grüne) wählen
Es ist extrem wichtig, dass alle Demokrat*innen bei der Landtagswahl von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Wenn Du in einem der entscheidenden Wahlkreise stimmberechtigt bist, hast Du zusätzlich die Möglichkeit, mit Deiner Erststimme einen großen Unterschied zu machen. Deswegen bitten wir Dich: Setze Deine Erststimme strategisch ein und folge unserer Wahlempfehlung! Zusätzlich kannst Du Menschen in Deinem Umfeld zum strategischen Wählen gegen die AfD motivieren. Sprich mit Freund*innen, Familie und Kolleg*innen darüber und teile diese Seite.
Über das Suchfeld auf dieser Übersichtskarte kannst Du anhand deiner Postleitzahl bzw. Deines Stadtteils herausfinden, in welchem Wahlkreis Du lebst und entsprechend wahlberechtigt bist.