Volksentscheid jetzt!

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zwei Hände bilden ein Herz

Mehr zum Thema Demokratie im Blog

Blog 30.09.2024 Anselm Renn Wie wir unsere Parlamente gegen Antidemokraten wappnen können  Wenn Demokratiestopper in unseren Landtagen sitzen, muss sich die Demokratie anpassen. Sie muss um die Antidemokraten herum arbeiten, damit autoritäre Parteien sie nicht erpressen können! Drei Dinge, die jetzt zu tun sind. Mehr im Blog lesen Blog 23.09.2024 Campact-Team Warum die AfD keine demokratische Partei ist, obwohl sie demokratisch gewählt wurde In Sachsen, Thüringen und Brandenburg zieht die AfD stark in den Landtag ein, bei der Europawahl wurde sie zweitstärkste Kraft. Doch nur weil man die Partei in einer demokratischen Wahl wählen kann, war und ist sie keinesfalls demokratisch. Diese sechs Punkte belegen das. Mehr im Blog lesen Blog 05.09.2024 Sibel Schick Was uns wirklich wichtig ist Die AfD hat bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen Rekordergebnisse eingefahren. Erschreckend – vor allem, wenn man betrachtet, wie wenig relevant die Inhalte der Partei sind. Ein Kommentar von Sibel Schick dazu, was jetzt wirklich zählt. Mehr im Blog lesen

Darum ging es beim Appell zu Volksentscheiden

Ob undemokratische Schiedsgerichte, Bürgerversicherung, Gentechnik oder Glyphosat – Umfragen zeigen, die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht immer einer Meinung mit den von ihr gewählten Volksvertreter*innen. Kein Wunder: Denn bei Wahlen kann man nur zwischen ganzen Programm- und Personalpaketen wählen. Die wenigsten sind mit allen Programmpunkten einer Partei einverstanden.

Über 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollen deshalb auch zwischen den Wahlen über wichtige Sachfragen entscheiden. Ihnen genügt es nicht, nur alle vier Jahre ihre Stimme „abzugeben“.

Nein. Wir wollen die repräsentative Demokratie nicht abschaffen, sondern lediglich durch bundesweite Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide ergänzen. In den Bundesländern und auf kommunaler Ebene gibt es das bereits. Zu einer „Inflation“ von Volksentscheiden kam es nirgends.

Bevor über ein Thema abgestimmt werden kann, muss eine bestimmte Anzahl an Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt werden. Diese Hürde stellt sicher, dass nur über die Sachfragen abgestimmt wird, die viele Menschen interessieren. Unser Bündnispartner Mehr Demokratie e.V. schlägt deshalb vor, dass es nur zu einem Volksentscheid kommt, wenn eine Million Wahlberechtigte das Volksbegehren unterstützen.

Die Argumentation, die meisten Bürgerinnen und Bürger seien nicht klug genug, um selbst über wichtige Sachfragen zu entscheiden, ist nicht neu. Diese Behauptung wurde auch gegen das allgemeine Wahlrecht oder gegen das Frauenwahlrecht vorgebracht. Sie richtet sich gegen die Demokratie an sich. Bürgerinnen und Bürger, die bei Wahlen quasi über „alles“ abstimmen, können natürlich auch über einzelne Sachfragen abstimmen.

Unser Vorschlag sieht vor, dass ein Volksentscheid erst nach einer monatelangen öffentlichen Diskussion über das Für und Wider einer Sachfrage stattfindet. Dadurch wäre sichergestellt, dass die Menschen nicht nur aus einer kurzfristigen Stimmung oder Laune heraus Entscheidungen treffen.

Ganz im Gegenteil. Die langen Verfahren vor Volksentscheiden erfordern ausführliche Debatten. In einer Abstimmungsbroschüre, die vor dem Volksentscheid an alle Haushalte geht, könnten die Argumente der Kontrahenten gegenübergestellt werden. Ähnlich wie im Parlament spielt bei Volksabstimmungen das Vertrauen in die Urteilskraft anderer eine große Rolle. Studien aus der Schweiz zeigen: Empfehlungen von Parteien und Fachverbänden haben großes Gewicht. Außerdem sieht unser Vorschlag die Transparenz von Spenden vor, diese legt den Einfluss von Interessengruppen offen.

Quelle:
Kampwirth, 2002: Volksentscheid und Öffentlichkeit. (in Theo Schiller, Direkte Demokratie und kommunale Praxis)
Kriesi, Hanspeter „Akteure, Medien, Publikum. Die Herausfordeungen direkter Demokratie durch die Transformation der Öffentlichkeit“, 1994

Auch die Mehrheit hat nicht das Recht, die Menschenrechte des Einzelnen zu verletzen. Ohne das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, freie Selbstentfaltung, freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, das Demonstrationsrecht, die Vereinigungsfreiheit, den Gleichheitsgrundsatz oder das Diskriminierungsverbot kann es weder demokratische Abstimmungen noch freie Wahlen geben. Menschenrechte und Demokratie bedingen einander.

Volksentscheide, die gegen die Menschenrechte oder das Völkerrecht verstoßen, müssten unzulässig sein. Das Bundesverfassungsgericht müsste darüber wachen und verfassungsrechtlich umstrittene Gesetzesvorschläge bereits vor einer Abstimmung prüfen.

Denn genauso wie die parlamentarische Gesetzgebung wären natürlich auch Volksentscheide an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Jeder, der sich durch ein Gesetz in seinen individuellen Grundrechten verletzt sieht, kann dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen – ganz egal, ob dieses Gesetz vom Bundestag oder einer Mehrheit in einem Volksentscheid beschlossen wurde. Und Länder oder Oppositionsfraktionen im Bundestag können eine Normenkontrollklage dagegen einreichen.

In der Weimarer Republik gab es nur zwei Volksentscheide. Beide scheiterten an mangelnder Beteiligung, weil die Gegner der Abstimmungsvorlage jeweils zum Abstimmungsboykott aufgerufen hatten.

Der Volksentscheid zur Fürstenenteignung wurde von den linken Parteien initiiert. Nur der Volksentscheid gegen den Young-Plan im Jahre 1929 wurde von den Nazis gestartet. Dieser war eine Riesenblamage für Hitler: Nur 13,8 Prozent der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.

Die NSDAP kam nicht durch Volksentscheide über Sachfragen, sondern durch Wahlen an die Macht. Und das Ermächtigungsgesetz, mit dem die Demokratie in Deutschland abgeschafft wurde, ist nicht durch einen Volksentscheid, sondern vom Reichstag beschlossen worden. Alle Parteien, außer der SPD (die KPD war bereits verboten), stimmten damals für das Ermächtigungsgesetz.

Repräsentative Umfragen zeigen, dass die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland die Wiedereinführung der Todesstrafe ablehnt. Selbst wenn es anders wäre, könnte die Todesstrafe nicht so einfach wieder eingeführt werden: Unser Grundgesetz verbietet die Todesstrafe (Artikel 102 GG). Und nach Meinung vieler Verfassungsrechtler/innen könnte sie selbst durch eine Verfassungsänderung nicht wieder eingeführt werden, da dies gegen die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ (Artikel 79, Absatz 3 GG) verstoßen würde.

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Darum braucht es den Volksentscheid!

Es gibt viele gute Gründe, den Volksentscheid jetzt endlich einzuführen. Hier findest Du Informationen und Argumente:

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